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Lagebericht 1994 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1994 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der Kabelweiterleitung, der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Umfangreich verhandelt wurden im Jahr 1994 über die ausstrahlungsunabhängige Nutzung von Fernsehsendungen im Bereich der Weiterbildung. Sowohl mit der Evangelischen Kirche Deutschland, der Katholischen Kirche Deutschlands als auch dem Deutschen Städtetag konnten Vereinbarungen abgeschlossen werden, die die Nutzung von Mitschnitten ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen zu Bildungszwecken, die nichtgewerblicher Art sind, mit Wirkung zum 01.01.1995 bzw. im Falle der Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Städtetag zum 01.01.1994 regeln. Die Weiterbildungseinrichtungen zahlen 1,1 Pfennig je Unterrichtsstunde für das Recht der Aufzeichnung und Wiedergabe.

Mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung über Kürzungen des Vertrages über die sog. Behördenmitschnittrechte im März 1995 mit einem Vergleich abgeschlossen, der eine Erhöhung des Betrages für den Mitschnitt der ersten 50.000 Sendeminuten vorsieht und die bisherige Pauschalregelung in eine Staffelregelung überführt.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1992 erfolgte bereits unter Berücksichtigung des Beschlusses des Beirats vom 10. Dezember 1992, wonach Talk- und Gameshows mit einem Abschlag von 65 % versehen werden. Die Ausschüttung erfolgte im Februar 1994. Der Punktwert wurde von DM 20,-- für das Jahr 1991 auf DM 19,-- für das Ausschüttungsjahr 1992 reduziert. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 4.423.897,-- zur Verfügung.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.867.369,-- im März 1994 überwiesen. Die Differenz zwischen Eigen- und Auftragsproduktion erklärt sich daraus, daß die Kabelweiterleitungsentgelte ausschließlich den Bereich der Auftragsproduktion betreffen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1988 bis 1991 in Höhe von insgesamt DM 150.793,75 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 15. Juni 1994 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1993, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vor allem mit dem Stand der Verhandlungen mit Weiterbildungseinrichtungen, den Aufteilungen der Erlöse innerhalb der ZPÜ sowie der Benennung der Vertreter in Aufsichtsrat und Beirat.

In der ZPÜ Gesellschafterversammlung vom 15. Juni 1994 wurde der Aufteilungsschlüssel auch für das Jahr 1994 festgeschrieben, so daß auch im Jahr 1994 die VFF wiederum 8,33 % der Erträge im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe erhielt. Nachdem die VG Bild-Kunst in dieser Gesellschafterversammlung am 21. Oktober 1993 den Inkassovertrag der ZPÜ vorsorglich zum 31.12.1994 gekündigt hat, haben die Gesellschafter Fragebogen zur Verteilpraxis der ZPÜ-Gesellschafter erstellt, der die Grundlagen für eine Fortsetzung des Verteilungsschlüssels, ggf. mit veränderten Quoten, schaffen soll. Auch das Deutsche Patentamt hat in einem Schreiben vom Februar 1995 umfangreiche Veränderungen, insbesondere in Hinblick auf eine werkbezogene Verteilung unterbreitet.

Der Präsident des Deutschen Patentamts, Prof. Dr. Erich Häußer erneuerte seine Auffassung, daß es sich bei der ZPÜ um eine Verwertungsgesellschaft handele.

Mit den Ländern Hamburg und Sachsen wurden Gespräche über den Abschluß von Mitschnittsvereinbarungen polizeirelevanter Sendungen für Schulungszwecke der Polizei geführt, nachdem der mit dem Land NRW abgeschlossene Vertrag auch im Jahr 1994 Gültigkeit hatte.

Ausführlich befaßte sich der Beirat auch mit Wertungsfragen im Verteilungsplan der VFF. Gegenstand war insbesondere die Frage, ob fiktionale Programme eine Höherbewertung erfahren sollen. 

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