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Lagebericht 1996 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1996 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Nachdem die Vereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung zum 31.12.1994 ausgelaufen ist, hat sich die VFF im Jahr 1996 bemüht, eine Fortsetzung der bisher gültigen Verteilungsregelung mit den übrigen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA zu vereinbaren. Trotz unterschiedlicher Vorstellungen über die Höhe der Anteile der jeweiligen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA konnte am 16.12.1996 eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, daß das Aufteilungsverhältnis zwischen den ausländischen Filmwerken und den deutschen Filmen auf 75 zu 35 % festgelegt wird, wobei vorab die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst für den Bereich Urheberrecht abgegolten werden. Die VFF konnte dabei eine Quote von 5 % und damit eine geringfügige Steigerung ihrer bisherigen Quote erreichen.

Im Dezember 1996 entschied die Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt über den Antrag der Verwertungsgesellschaften GVL, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF und VFF über die Angemessenheit der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme). Die Schiedsstelle hat einen Einigungsvorschlag unterbreitet, wonach für die Leistungsschutzrechte nach der Novellierung des Urhebergesetzes zum 1.7.1995 ein Zuschlag von 13 % auf die vereinbarte Abgeltung für die Urheberrechte in Höhe von 21,6 Mio DM zu zahlen ist. Dies ist ein Betrag von rund 2,6 Mio DM. Über den Abschluß eines Gesamtvertrages auf der Basis des Schiedsspruches der Schiedsstelle wird derzeit verhandelt.

Mit Datum vom 25.11.1996 wurde die CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH gegründet und damit auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung reagiert. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,--. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV soll als Informationsvermittlungsstelle Mitte 1997 den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 60.000,00. Aufgrund einer Inkassovereinbarung mit der GWFF erhielt die VFF Erlöse aus der holländischen Leerkassettenvergütung in Höhe von rund DM 161.000,00.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1994 erfolgte im Februar 1996. Der Punktwert mußte aufgrund im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 11,-- für das Ausschüttungsjahr 1994 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 6.459.567,00 zur Verfügung,von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 5.589.222,00 ausgeschüttet wurden, der Rest steht als Ausschüttungsrückstellung für Nachauswertungen zur Verfügung.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.647.737,00 im März 1996 überwiesen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1991 bis 1994 in Höhe von insgesamt DM 254.975,98 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 27. Juni 1996 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1995, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit der beabsichtigten Neuregelung des § 20 UrhG, d.h., der Umsetzung der Kabel- und Satellitenrichtlinie in deutsches Recht.

Die Punktwerte im Verteilungsplan wurden den gestiegenen technischen Reichweiten der jeweiligen Programme angepaßt. Neu aufgenommen in den Verteilungsplan wurde ab dem Ausschüttungsjahr 1996 das Programm ARTE. 

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