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Lagebericht 1997 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1997 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder weiter stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Im Jahr 1996 konnte erfolgreich die Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung verlängert werden. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 75 : 35 % im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Weiter konnten die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber fortgesetzt werden mit der Erwartung, demnächst eine Vergütungsregelung zu erzielen.

Gestärkt wurde die Position der Produzenten innerhalb der VFF durch die Neuregelung des § 20 b i.V.m. § 94 UrhG, wonach auch den Produzenten nur im voraus an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer Vergütungsanspruch zusteht.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat die Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm abgeschlossen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot wird 1998 in die operative Phase treten. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,--. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 60.000,00.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1995 erfolgte im Februar 1997. Der Punktwert mußte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 8,50 für das Ausschüttungsjahr 1995 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 4.034.573,93 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.206.492,52 ausgeschüttet wurden, der Rest in Höhe von 159.918,59 wurde der Verteilungsrückstellung 1992 entnommen.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.034.573,93 im März 1997 überwiesen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1992 bis 1995 in Höhe von insgesamt DM 26.719,99 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt. Des weiteren erfolgte zugunsten der wahrnehmungsberechtigten Produzenten eine weitere Hauptausschüttung aufgrund der Auflösung der Verteilrückstellungen der Jahre 1991 und 1992 in Höhe von insgesamt DM 2.253.220,82.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 26. Juni 1997 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1996, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit dem 4. Urheberrechtsänderungsgesetz, d.h., der Umsetzung der Kabel- und Satellitenrichtlinie in deutsches Recht sowie den Überlegungen zu einem neuen Ausschüttungsprogramm der VFF unter möglichem Einschluß eines Werkregisters.

Die Punktwerte im Verteilungsplan werden ab dem Ausschüttungsjahr 1998 für SAT 1 und RTL auf 100 % erhöht und liegen damit auf dem gleichen Niveau wie ARD und ZDF. Der Abschlag von 10 % auf die gemeldeten Eigenproduktionsminuten bei SAT 1 und RTL wird ebenfalls gestrichen. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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