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Lagebericht 1999 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1999 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 1999 unverändert fort. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber führten im Jahr 1999 zu einem Vertragsabschluß.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird.

Der mit der Katholischen und Evangelischen Kirche bestehende Vertrag über die Gestattung des Mitschnitts von Fernsehsendungen und deren Einsatz in kirchlichen Weiterbildungseinrichtungen wurde zum 31.12.1999 beendet.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat nach Abschluß der Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm den Probebetrieb Ende 1998 begonnen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot trat 1999 in die operative Phase treten. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,00. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 72.000,00.

Der Tarif für die Vervielfältigung von Fernsehsendungen und Fernsehproduktionen zur internen Wiedergabe durch Bundes- oder Landesbehörden einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen im Bereich deren öffentlichen Auftrages wurde mit Wirkung vom 1.1.2000 auf Euro 1,-- umgestellt. Der Tarif wurde im Bundesanzeiger vom 17.12.1999,. Nr. 239, S. 20194, veröffentlicht.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1997 erfolgte im März 1999. Der Punktwert konnte im Vergleich zum Vorjahr trotz nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan in Höhe von DM 7.00 für das Ausschüttungsjahr 1997 beibehalten werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.376.082,65 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 5.105.343,36 ausgeschüttet wurden. Für das Ausschüttungsjahr 1998 ist allerdings mit einer Reduzierung des Punktwertes zu rechnen.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 5.169.169,01 im März 1999 überwiesen.

Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1994 bis 1996 in Höhe von insgesamt DM 126.146,38 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt. Weiterhin erfolgten Ausschüttungen aus ausländischen Erlösen insbesondere Procirep in Höhe von DM 1.227.596,45. Des weiteren erfolgte zugunsten der wahrnehmungsberechtigten Produzenten eine weitere Hauptausschüttung (Zweitausschüttung) aufgrund der Auflösung der Verteilrückstellung 1994 in Höhe von DM 564.695,93.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 21. Juni 1999 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1998, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit dem geplanten 5. Urheberrechtsänderungsgesetz sowie den Überlegungen zu einem neuen Ausschüttungsprogramm der VFF unter möglichem Einschluß eines Werkregisters.

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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