Details

Lagebericht 2000 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2000 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 2000 unverändert fort. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Der Vertrag der Rechteinhaber mit der Telekom wurde von der Telekom allerdings im Dezember 2000 mit Wirkung vom 31.12.2001 gekündigt. Es ist beabsichtigt, den Vertrag noch im Jahr 2001 abschließend neu zu verhandeln und in diesen Vertrag auch die Satelliteneinspeisung mit einzuarbeiten. Erschwert werden die Verhandlungen aufgrund der Tatsache, daß die Telekom zwischenzeitlich ihr Kabelnetz in Regionalgesellschaften überführt hat und neue Gesellschafter, insbesondere ausländische Investoren wie Calleghan, Klesch und Liberty, in diese Regionalgesellschaften als Gesellschafter eintreten bzw. bereits eingetreten sind.

Die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber führten im Jahr 1999 zu einem Vertragsabschluß.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat nach Abschluß der Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm den Probebetrieb Ende 1998 begonnen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot trat 1999 in die operative Phase. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 am Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,00. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV operiert als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren. Im Jahr 2000 wurde im Rahmen der CMMV das europäische Projekt Verdi, welches eine Rechteclearingstelle für Multimediaproduktionen auf europäischer Ebene ist, vorbereitet. Es basiert auf den Gedanken der Vernetzung der europäischen Verwertungsgesellschaften für diesen Bereich und wird von der EU-Kommission finanziell unterstützt.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von DM 115.000,00.

Als Mitgesellschafter der ZPÜ hat die VFF gemeinsam mit den übrigen Verwertungsgesellschaften den Hersteller Hewlett Packard vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Zahlung einer Abgabe auf CD-Brenner verklagt. In der Schiedsstellenentscheidung wird festgehalten, daß eine Vergütungspflicht nicht nur wegen der Audioaufzeichnungsmöglichkeit, sondern auch wegen der Bildaufzeichnungsmöglichkeit bestehe. Gegen die Schiedsstellenentscheidung ist von Hewlett Packard Klage beim LG Stuttgart erhoben worden. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung im November 2000 nachdrücklich die Position der Verwertungsgesellschaften gestützt, wonach CD-Brenner Bildaufzeichnungsgeräte im Rechtssinne seien. Zwischen den Verwertungsgesellschaften und Hewlett Packard werden derzeit Vergleichsverhandlungen über die Höhe der für CD-Brenner zu zahlenden Abgaben geführt.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1998 erfolgte im April 2000. Der Punktwert wurde auf DM 5,50 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.532.602,40 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.117.584,82 ausgeschüttet wurden. Für das Ausschüttungsjahr 1999 ist aufgrund weiter gestiegener Ausstrahlungen mit einer Reduzierung des Punktwertes zu rechnen.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.632.000,04 im April 2000 überwiesen.

Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1994 bis 1997 in Höhe von insgesamt DM 104.803,05 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 28. Juni 2000 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1999, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers und der Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Beirats für die Periode vom 1.1.2001 - 31.12.2003 auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie dem Stand der Planungen und Umsetzung des neuen Werk- und Ausschüttungsprogrammes der VFF.Am 17. November 2000 fand die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF statt, bei der insbesondere die Wahl der Beiratsmitglieder der Kurie der selbständigen Filmhersteller gem. § 9 sowie der Vertreter der Gruppe der Sendeunternehmen gem. § 9 der Satzung gewählt wurden.

Im Vorfeld des im Juli 2000 zweiten Berichts über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütungen des § 54 ff. UrhG ist die VFF nachhaltig für eine Erhöhung der Leerkassetten- und Geräteabgabe eingetreten, die nun vom Bericht auch befürwortet wird. 

Zurück

© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

Add your Content here

Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu.