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Lagebericht 2003 - Allgemein


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2003 wie in den Vorjahren bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Kabelglobalvertrages mit den Kabelnetzbetreibern. Im Jahr 2003 konnte zwischen den Rechteinhabern, nämlich den Verwertungsgesellschaften AGICOA, GEMA, GVL, GÜFA, VFF, VGF, VG Bild-Kunst und VG Wort, den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, Deutschlandradio, ARTE und weiteren EBU-Sendeunternehmen, dem im Hörfunkverband APR zusammengeschlossenen privaten Hörfunkveranstaltern sowie der FAB Fernsehen aus Berlin GmbH und den Fernsehunternehmen Turner Broadcasting System Europe Ltd., CNN Deutschland GmbH & Co. KG, Euronews, Eurosport, NBC, GIGA Hamburg Television GmbH & Co. KG sowie Onyx Television GmbH einerseits und den regionalen Kabelnetzbetreibern der KDG, easy Hessen, Kabel Baden-Württemberg und ish andererseits die Fortsetzung der Kabelglobalverträge Fernsehen und Hörfunk, die am 21. November 1991 geschlossen worden sind, für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 mit einigen Änderungen wieder in Kraft gesetzt werden. Nicht mehr Mitglied des Kabelglobalvertrags sind die in der VG Media vertretenen privaten Sendeunternehmen.

Für die vierjährige Laufzeit des Vertrags konnte eine Vergütung in Höhe von EUR 49 Mio. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr vereinbart werden, mit der die terrestrische wie satellitäre Einspeisung analoger und digitaler Programme einschließlich der Ansprüche aus § 20 b Abs. 2 UrhG abgegolten werden. Darüber hinaus konnte für die Vergangenheit eine Nachzahlung in Höhe von EUR 4,08 Mio. erzielt werden.

Die Rechteinhaber haben sich weiterhin auf eine weitgehende Fortführung der bisherigen Aufteilungsregelungen verständigt.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gemäß § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von etwa EUR 700.000 entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde erstmals im Jahr 1998 und erneut im Jahr 2002 angepasst. Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte gemeinsam innerhalb der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Der Gesellschaftsvertrag der ZBT wurde zu diesem Zweck neu gefasst. In die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz - Kommission Bibliothekstantieme - werden die Rechte gemäß § 52 a UrhG mit einbezogen. § 52 a UrhG ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie der EU neu in das deutsche Urhebergesetz eingefügt worden. Es regelt die Abgeltung der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und sieht vor, dass für die öffentliche Zugänglichmachung im Bereich Unterricht und Wissenschaft eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Der Beirat der VFF hat in seiner Sitzung vom 20. November 2003 den Wahrnehmungsvertrag um die Rechte gemäß § 52 a UrhG erweitert.

Die mit Datum vom 25. November 1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hilft als Clearingstelle für Rechtenachfragen im Multimediamarkt bei der Rechteklärung. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die so genannten Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von EUR 47.784,27.

Als Mitgesellschafter der ZPÜ verfolgt die VFF gemeinsam mit den übrigen Verwertungsgesellschaften die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen bei allen neuen, insbesondere digitalen Geräten zur Aufzeichnung von Film- und Fernsehwerken. So wurde in der Schiedsstellenentscheidung zur Abgabepflicht auf CD-Brenner festgehalten, dass eine Vergütungspflicht nicht nur wegen der Audioaufzeichnungsmöglichkeit, sondern auch wegen der Bildaufzeichnungsmöglichkeit bestehe.

Das LG Stuttgart hat in einem Urteil festgehalten, dass CD-Brenner als vergütungspflichtig im Sinne von § 54 UrhG zu betrachten sind, weil es sich um Geräte handelt, die erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 UrhG bestimmt sind.

Die Gesellschafter der ZPÜ haben mit dem Branchenverband BITKOM, dem auch Hewlett Packard angehört, mit Wirkung vom 1. Juli 2001 eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Gerätehersteller von CD-Brennern für die Rechte nach § 54 UrhG eine Vergütung von EUR 4,40 pro Gerät entrichten. Der Vertrag hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2003. Der Vergütungspflicht unterliegen weiterhin CD- sowie DVD-Rohlinge.

Auch über die Abgeltung von DVD-Brennern konnte eine Einigung erzielt werden. Offen ist derzeit noch die Abgabepflicht auf Computer. Hier ist eine entsprechende Musterklage der VG Wort anhängig.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 2001 erfolgte im Februar 2004. Der Punktwert wurde auf EUR 1,70 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 2.469.561,02 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 2.408.250,60 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttung für das Jahr 2001 erfolgte mittels dem neuen Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden. Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht nunmehr auch einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das neue System fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor.

Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen für das Ausschüttungsjahr 2001 wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von EUR 1.730.000,00 im Januar 2004 überwiesen.

Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1997 bis 1999 in Höhe von insgesamt EUR 74.284,71 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 27. Juni 2003 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2002, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers mit dem Kabelglobalvertrag, der Regelung im Verteilungsplan der hälftigen Teilung der Erlöse im Bereich der Auftragsproduktion sowie der Urheberrechtsnovelle Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Weiterhin wurde die durch die Gesellschafter zu entscheidenden Vertreter im Aufsichtsrat und Beirat benannt.

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