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Anlagerichtlinie der VFF - Überblick


Überblick

  1. Die VFF hat nach Inkrafttreten des VGG den Gesellschaftsvertrag (Satzung) mit Datum vom 24.06.2016 neu gefasst und dabei unter anderem auch die Aufgaben der Gesellschafterversammlung (Mitgliederhauptversammlung) dahingehend erweitert, dass diese über die allgemeine Anlagepolitik bezüglich der Einnahmen aus Rechten entscheidet.
  2. Die Gesellschafterversammlung der VFF hat am 24.06.2016 die Leitlinien der allgemeinen Anlagepolitik und des Risikomanagements beschlossen. Mit der nachstehenden Anlagerichtlinie für die Vermögensanlage der VFF werden die Leitlinien der allgemeinen Anlagepolitik konkretisiert.
  3. Das Vermögen der VFF ist unter Berücksichtigung der Ertragsziele grundsätzlich so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ihrem Zweck entsprechend ausreichender Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird. Der Fokus der Vermögensanlage liegt im Rahmen dessen auf der Sicherheit im Sinne einer möglichst geringen Ausfallwahrscheinlichkeit der Anlagen.
  4. Die VFF hat die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu jeder Zeit sicherzustellen. Die Umsetzung der Vermögensanlage, insbesondere die Vermögensbindungsdauer der Anlagen, erfolgt auf der Grundlage der Finanzplanung, welche die Verpflichtungen der VFF und ihre Fälligkeiten berücksichtigt.
  5. Aus dem derzeit anzulegenden Vermögen soll eine Gesamtrendite nach Kosten erzielt werden, die unter Berücksichtigung der Zinspolitik der Zentralbanken jedenfalls den nominalen Erhalt des Vermögens sicherstellt.
  6. Verwertungsgesellschaften unterliegen in Ihrer Vermögensanlage den Bestimmungen des § 25 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Demzufolge sind nur Anlagen zulässig, die in § 1807 BGB genannt sind oder andere Anlagen unter Beachtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gemäß § 1811 BGB. Mit der vorliegenden Anlagerichtlinie stellt die VFF unter Beachtung der vorgenannten Anlagerestriktionen des § 25 Abs. 2 VGG in Anlehnung an die §§ 124, 215 VAG i. V. m. der Anlageverordnung (AnlV) für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen einen Rahmen für die Vermögensanlage auf, die ihre in Absatz 3 genannten allgemein gehaltenen Grundsätze konkretisiert.
  7. Ein effektives internes Kontrollsystem im Umfeld der Vermögensanlage hat sicherzustellen, dass die Risiken der Vermögensanlage aus der Umsetzung dieser Anlagerichtlinie erkannt und drohende Schäden abgewendet oder so weit als möglich begrenzt werden. Die operative Steuerung der Anlagen obliegt der Geschäftsführung, die Überwachung dem Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung wird über die Vermögensanlage der VFF im Rahmen der Bilanzbesprechung informiert.
  8. Die Anlagerichtlinie beruht auf dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der VFF zu den Leitlinien der Anlagepolitik in der Fassung vom 24.06.2016:

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