Quantitative Beschränkungen (Mischung)
Eine Anlageklasse entspricht den zulässigen Anlagen einer Nummer des Abschn. II. Absatz 1. Die Vorgaben zur operativen Anlagepolitik können Maximalquoten je Anlageklasse nach Ab-schn. II. Absatz 1 Nr. 1 bis 5 vorsehen.
© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024