Indirekt gehaltene Vermögensgegenstände
Die Regelungen dieser Anlagerichtlinie sind auch bei indirekt gehaltenen Vermögenswerten zu beachten. Bei Anlagen in Anteilen an inländischen Sondervermögen sowie ausländischen Investmentgesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat des EWR gelten die Regelungen dieser Anlagerichtlinie nicht nur für die Fonds- bzw. Gesellschaftsanteile insgesamt, sondern für jeden einzelnen indirekt gehaltenen Vermögenswert. Folglich ist es nicht ausreichend, dass das Fonds- oder Gesellschaftsvermögen diese Anlagerichtlinie nur überwiegend erfüllt.
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