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Leitlinien der Anlagepolitik der VFF


Leitlinien der allgemeinen Anlagepolitik und des Riskomanagement der VFF in der Fassung vom 27.06.2017

Unter Berücksichtigung von § 25 VGG hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der Anlagen der VFF gelten folgende Grundsätze:

  1. Vorrangiges Ziel ist die Anlagesicherheit für die der VFF zufließenden Gelder. Die VFF kann dabei neben den in § 1807 Abs. 1 BGB genannten Anlageformen auch andere Anlageformen unter Beachtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gemäß § 1811 Satz 2 BGB wählen.
  2. Zur Vermeidung kumulativer Anhäufung von Anlagerisiken ist die Geschäftsführung gehalten, eingehende Erlöse auf mehrere Banken zu verteilen.
  3. Es soll vermieden werden, über einen längeren Zeitraum höhere Beträge auf laufenden Girokonten zu parken, um so auch das Haftungsrisiko im Hinblick auf die Einlagensicherung von EUR 100.000,00 zu minimieren.
  4. Im Interesse der Rentabilität und Sicherheit sollen sogenannte mündelsichere Wertpapiere in gestaffelten Laufzeiten angeschafft werden, wobei die Regelungen zur Ausschüttung gemäß Verteilungsplan der VFF beachtet werden müssen.
  5. Festgeldanlagen und Geldmarktkonten sollen zur Überbrückung der Anlage hoher Geldbeträge genutzt werden, sie sollen aber nicht der Standard für die Anlage sein.
  6. Die Bankverbindungen UniCredit AG, Donner & Reuschel sowie Fürst Fugger Privatbank sind Stammbanken der VFF. Die Geschäftsführung ist berechtigt, im Interesse einer Risikostreuung auch andere Banken bei dem Portfolio einzuschalten, sofern diese die Voraussetzung des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB gewährleisten.
  7. Das Risikomanagement erfolgt durch laufende Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat.

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