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Lagebericht 1993


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1993 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ(Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der Kabelweiterleitung, der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Die VFF konnte mit dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 05.11.1993 eine Vereinbarung unterzeichnen, mit der die Mitschnittgenehmigung polizeirelevanter Sendungen für Schulungszwecke der Polizei eingeräumt wird. In dem Vertrag ist sowohl eine Abgeltung für die Vergangenheit, wie eine jährlich Zahlung eines Betrages von DM 9.000,-- vereinbart.

Abgeschlossen werden konnten im Jahr 1993 auch die Verhandlungen zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Aufteilung der Vergütungen zur Abgeltung der Kabeleinspeisungsrechte. Die am 16. Dezember 1993 vorgesehene Aufteilungsvereinbarung führt die bisherige Vereinbarung fort. 60 % der Erlöse werden für den Bereich des ausländischen Films, 40 % auf Filme, sonstige Filmwerke und Laufbilder aus den Produktionsländern Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie für die Urheberrechte an diesen Produktionen aufgeteilt. Aus dem 40%igen deutschen Topf erhält die VFF nach Zutritt der GÜFA einen Betrag von 4,985 % (vor Zutritt der GÜFA 5 %).

In der Ausschüttung des Jahres 1992 konnten die auf das Jahr 1992 entfallenden Beträge aus der Kabelweiterleitung bereits berücksichtigt werden.

Im Rahmen der konzertierten Aktion Weiterbildung wurden die Gespräche unter Vermittlung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft mit den Spitzenorganisationen der Weiterbildungseinrichtungen fortgeführt. Ziel ist der Abschluß eines Rahmenvertrages für die Abgeltung der von der VFF wahrgenommenen Leistungsschutzrechte gem. §§ 94 und 95 UrhG im Bereich der Mitschnitte und öffentlichen Wiedergabe von Sendungen der Weiterbildungseinrichtungen. Ein Mustervertragsentwurf konnte mit den katholischen Weiterbildungseinrichtungen bereits ausgehandelt werden, muß aber noch in deren Gremien verabschiedet werden.

Die Zahlungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung im Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte sind aufgrund des eingeschränkten Mitschnittsverhalten des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung rückläufig.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1991 erfolgte bereits unter Berücksichtigung des Beschlusses des Beirats vom 10. Dezember 1992, wonach Talk- und Gameshows mit einem Abschlag von 65 % versehen werden. Die Ausschüttung erfolgte im März 1993. Der Punktwert konnte von DM 20,-- für das Jahr 1990 auf DM 23,-- für das Ausschüttungsjahr 1991 erhöht werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 4.792.098,38 zur Verfügung. Sie lag damit um über DM 1 Mio über dem Volumen des Vorjahres. Hintergrund waren die vereinigungsbedingten Mehrerlöse bei der VFF. Im März 1993 wurde davon ein Betrag in Höhe von DM 3.910.580,84 an die Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.480.829,93 im März 1993 überwiesen. Die Differenz zwischen Eigen- und Auftragsproduktion erklärt sich daraus, daß die Kabelweiterleitungsentgelte ausschließlich den Bereich der Auftragsproduktion betreffen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1987 bis 1990 in Höhe von insgesamt DM 15.448,50 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 30. Juni 1993 in Frankfurt befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1992, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vor allem mit dem Stand der Verhandlungen mit Weiterbildungseinrichtungen, den Aufteilungen der Erlöse innerhalb der ZPÜ sowie der europäischen Urheberrechtsentwicklung.

Die Gesellschafterversammlung hat die auf europäischer Ebene beschlossene Verlängerung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte auf 50 Jahre begrüßt und setzt sich mit Nachdruck dafür ein, daß es zu einer europäischen Regelung im Bereich der privaten Vervielfältigung in Europa kommt.

In der ZPÜ Gesellschafterversammlung vom 21. April 1993 wurde der Aufteilungsschlüssel auch für das Jahr 1993 festgeschrieben, so daß auch im Jahr 1993 die VFF wiederum 8,33 % der Erträge im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe erhielt. Die VG Bild-Kunst hat verlangt, den Aufteilungsschlüssel ab 1994 erneut zu diskutieren und dies zum Gegenstand einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu machen. In dieser Gesellschafterversammlung am 21. Oktober 1993 hat die VG Bild-Kunst den Inkassovertrag der ZPÜ vorsorglich zum 31.12.1994 gekündigt, wobei auf der Grundlage eines Fragebogens zur Verteilpraxis der ZPÜ-Gesellschafter die Grundlagen für eine Fortsetzung des Verteilungsschlüssels, ggf. mit veränderten Quoten, geschaffen werden soll.

Im Rahmen dieser Gesellschafterversammlung legte der Präsident des Deutschen Patentamts, Prof. Dr. Erich Häußer seine Auffassung dar, daß es sich in Hinblick auf die Fortentwicklung des Inkassovertrages bei der ZPÜ um eine Verwertungsgesellschaft handele.

Geändert wurde in der Beiratssitzung vom 23.11.1993 auch der Wahrnehmungsvertrag der VFF vorbehaltlich einer Zustimmung in der Wahrnehmungsberechtigtenversammlung. Die Änderungen betreffen Ziff. 5 von Satzung und Verteilungsplan sowie in Ziff. 6 die Verlängerung der Kündigungsfrist auf sechs Monate zum Jahresende. Außerdem wird sich die Rechtsübertragung für den Fall der Überschreitung des Beendigungszeitpunktes des Wahrnehmungsvertrages entsprechend verlängern.

Geändert bzw. ergänzt wurde in der Sitzung vom 23.11.1993 der Punktwert für die Ausschüttung. Für das Ausschüttungsjahr 1992 wird der Punktwert für SAT 1 und RTL von derzeit 60 % auf 75 % angehoben. Ab dem Ausschüttungsjahr 1993 werden die Punktwerte für SAT 1 und RTL auf 90 %, von DSF auf 60 %, von Pro 7 auf 70 %, von RTL 2 auf 50 % und von VOX auf 60 % angehoben.

Im Hinblick auf den erhöhten Laufbildanteil der privaten Veranstalter bei den gemeldeten Gesamtminuten im Bereich der Ausschüttung der Eigenproduktion wurde § 6 I. Ziff. 1 des Verteilungsplans mit Wirkung für das Ausschüttungsjahr 1992 dahingehend ergänzt, daß bei den gemeldeten Gesamtminuten ein Abschlag auf die gemeldeten Minuten bei SAT 1 und RTL in Höhe von 10 %, bei allen übrigen Veranstaltern in Höhe von 20 % vorgenommen wird.

Des weiteren wurde die Dotation des Förder- und Sozialfonds dahingehend geändert, daß in den Sozialfonds anstelle des Betrages von 1,5 % nunmehr 1 %, im Bereich des Förderfonds anstelle des Betrages von 3,5 % nunmehr 4 % eingestellt werden.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1993 DM 8.410.344,91.

Die Erlöse aus dem Bereich der Kabelweiterleitung betrugen für die Jahre 1992 und 1993 DM 1.725.837,--.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1993 DM 40.000,--.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendeminuten einen Betrag von DM 51.430,-- für das Jahr 1993.

Für den Bereich der Mitschnitte polizeirelevanter Sendungen konnte die VFF DM 9.000,-- verbuchen.

Einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge, der Zinserträge sowie der anrechenbaren Kapitalertragssteuer weist die Gewinn- und Verlustrechnung der VFF Erträge in Höhe von DM 12.000.530,89 aus. 

Verwaltung

Die Nettoaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 724.175,80, das sind 6,0 % der Gesamterträge. Ein Großteil der Verwaltungsaufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1991. 

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für den Ausbau der Computeranlage und zur Erfassung und Entwicklung von Ausschüttungen Investitionen in Höhe von DM 15.474.70 getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1993 sind für den Sozialfonds DM 958.575,77 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 1,284.298,57

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1993 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in Höhe von DM 34.160,22 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 60.000,-- für insgesamt fünf Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden zugunsten des Förderfonds aus Mitteln des Sozialfonds DM 400.000,-- umgegliedert.

Im Jahr 1993 konnten erstmals neun Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,-- pro Jahr, gefördert werden. Für die zweite Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1994/95 sind fast 40 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1994 entschieden wurden. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für zwölf Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 50.000,--, die ab dem Jahr 1994 auf DM 90.000,-- erhöht wird. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 15.000,-- unterstützt werden; die im Filmzentrum Geiselgasteig veranstalteten Expertengespräche mit DM 20.000,--. Für Einzelunterstützungsmaßnahmen im Bereich Druckkostenzuschuß und Praktikantenförderung wurden insgesamt DM 13.000,-- vergeben, für ein internationales Studentenseminar DM 1.000,--. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1994 konnte mit insgesamt DM 45.000,-- unterstützt werden, die derzeit im Aufbau befindliche Bayerische Akademie für Fernsehen wird im Jahr 1993 und 1994 mit DM 50.000,-- unterstützt.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 420.611,62. 

Interna

Im Berichtsjahr blieb die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 670, diejenigen der Rundfunkveranstalter 18, nachdem auch mit VOX und Pro 7 Wahrnehmungsverträge abgeschlossen wurden.

Im Jahr 1993 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 30. Juni 1993 wurde der Jahresabschluß 1992 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.

Die Bilanz für das Jahr 1992 wurde im Bundesanzeiger Nr. 169, Seite 11 153 vom 09. September 1993, veröffentlicht. 

Ausblick 1994

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1992 zu Beginn des Jahres 1994 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1993 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt neben den Verhandlungen innerhalb der ZPÜ wird die Fortführung der Gespräche im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen darstellen.

Weiter diskutiert der Beirat ausführlich über Änderungen im Verteilungsplan im Hinblick auf die Klassifizierung von Werken und Laufbildern.

Nicht zuletzt aufgrund des Nachlassens des Videobooms sowie den sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen ist im Jahr 1994 wohl mit einem leicht rückläufigen Ergebnis bei der VFF zu rechnen.

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