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Lagebericht 1994


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1994 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der Kabelweiterleitung, der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Umfangreich verhandelt wurden im Jahr 1994 über die ausstrahlungsunabhängige Nutzung von Fernsehsendungen im Bereich der Weiterbildung. Sowohl mit der Evangelischen Kirche Deutschland, der Katholischen Kirche Deutschlands als auch dem Deutschen Städtetag konnten Vereinbarungen abgeschlossen werden, die die Nutzung von Mitschnitten ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen zu Bildungszwecken, die nichtgewerblicher Art sind, mit Wirkung zum 01.01.1995 bzw. im Falle der Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Städtetag zum 01.01.1994 regeln. Die Weiterbildungseinrichtungen zahlen 1,1 Pfennig je Unterrichtsstunde für das Recht der Aufzeichnung und Wiedergabe.

Mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung über Kürzungen des Vertrages über die sog. Behördenmitschnittrechte im März 1995 mit einem Vergleich abgeschlossen, der eine Erhöhung des Betrages für den Mitschnitt der ersten 50.000 Sendeminuten vorsieht und die bisherige Pauschalregelung in eine Staffelregelung überführt.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1992 erfolgte bereits unter Berücksichtigung des Beschlusses des Beirats vom 10. Dezember 1992, wonach Talk- und Gameshows mit einem Abschlag von 65 % versehen werden. Die Ausschüttung erfolgte im Februar 1994. Der Punktwert wurde von DM 20,-- für das Jahr 1991 auf DM 19,-- für das Ausschüttungsjahr 1992 reduziert. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 4.423.897,-- zur Verfügung.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.867.369,-- im März 1994 überwiesen. Die Differenz zwischen Eigen- und Auftragsproduktion erklärt sich daraus, daß die Kabelweiterleitungsentgelte ausschließlich den Bereich der Auftragsproduktion betreffen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1988 bis 1991 in Höhe von insgesamt DM 150.793,75 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 15. Juni 1994 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1993, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vor allem mit dem Stand der Verhandlungen mit Weiterbildungseinrichtungen, den Aufteilungen der Erlöse innerhalb der ZPÜ sowie der Benennung der Vertreter in Aufsichtsrat und Beirat.

In der ZPÜ Gesellschafterversammlung vom 15. Juni 1994 wurde der Aufteilungsschlüssel auch für das Jahr 1994 festgeschrieben, so daß auch im Jahr 1994 die VFF wiederum 8,33 % der Erträge im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe erhielt. Nachdem die VG Bild-Kunst in dieser Gesellschafterversammlung am 21. Oktober 1993 den Inkassovertrag der ZPÜ vorsorglich zum 31.12.1994 gekündigt hat, haben die Gesellschafter Fragebogen zur Verteilpraxis der ZPÜ-Gesellschafter erstellt, der die Grundlagen für eine Fortsetzung des Verteilungsschlüssels, ggf. mit veränderten Quoten, schaffen soll. Auch das Deutsche Patentamt hat in einem Schreiben vom Februar 1995 umfangreiche Veränderungen, insbesondere in Hinblick auf eine werkbezogene Verteilung unterbreitet.

Der Präsident des Deutschen Patentamts, Prof. Dr. Erich Häußer erneuerte seine Auffassung, daß es sich bei der ZPÜ um eine Verwertungsgesellschaft handele.

Mit den Ländern Hamburg und Sachsen wurden Gespräche über den Abschluß von Mitschnittsvereinbarungen polizeirelevanter Sendungen für Schulungszwecke der Polizei geführt, nachdem der mit dem Land NRW abgeschlossene Vertrag auch im Jahr 1994 Gültigkeit hatte.

Ausführlich befaßte sich der Beirat auch mit Wertungsfragen im Verteilungsplan der VFF. Gegenstand war insbesondere die Frage, ob fiktionale Programme eine Höherbewertung erfahren sollen. 

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1994 DM 8.319.186,36.

Aus Ausschüttungen der Procirep erhielt die VFF DM 1.377.566,91 für die Jahre 1987 bis 1993.

Die Erlöse aus dem Bereich der Kabelweiterleitung betrugen für die Jahre 1994 und Vorjahre DM 1.100.201,75.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1994 DM 40.000,--.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendeminuten einen Betrag von DM 68.844,00 für das Jahr 1994.

Für den Bereich der Mitschnitte polizeirelevanter Sendungen konnte die VFF DM 9.000,-- verbuchen.

Einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge und der Zinserträge weist die Gewinn- und Verlustrechnung der VFF Erträge in Höhe von DM 12.487.661,47 aus.

Verwaltung

Die Aufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 765.683,55, das sind 6,1 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1992.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für den Ausbau der Computeranlage und zur Erfassung und Entwicklung von Ausschüttungen Investitionen in Höhe von DM 16.017,00 getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1994 sind für den Sozialfonds DM 945.775,77 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 1.398.747,58.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1994 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in Höhe von DM 29.800,00 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 100.000,-- für insgesamt fünf Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden zugunsten des Förderfonds aus Mitteln des Sozialfonds DM 100.000,00 umgegliedert.

Im Jahr 1994 konnten 12 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,-- pro Jahr, gefördert werden. Für die dritte Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1995/96 sind erneut ca. 40 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1995 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 17 Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,--. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 15.000,-- unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1994 konnte mit insgesamt DM 45.000,-- unterstützt werden, die derzeit im Aufbau befindliche Bayerische Akademie für Fernsehen wird im Jahr 1994 und Folgejahre mit DM 50.000,-- unterstützt.

Erstmals vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser nun jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,-- dotiert. Der Preis gliedert sich in einen 1. Preis in Höhe von DM 20.000,-- der in diesem Jahr an einen Absolventen der rumänischen Filmhochschule, einen 2. Preis in Höhe von DM 10.000,-- der an einen Hochschüler aus Israel vergeben wurde sowie einen 3. Preis in Höhe von DM 5.000,--, der an einen Schüler der Hochschule für Fernsehen und Film in München vergeben wurde.

Die Contact-Conference 1994 erhielt eine Unterstützung von DM 7.500,--.

Ausgeschrieben wurden im Jahr 1994 Praktikumsunterstützung für Produktionsleiter. Hiernach will der Förderfonds der VFF jährlich bis zu drei Stipendien von bis zu DM 48.000,-- an Aufnahmeleiter, die als Produktionsassistenten bei Wahrnehmungsberechtigten der VFF den Beruf des Produktionsleiters erlernen und eingewiesen werden, vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuß in Höhe von maximal 50 % des letzten Gehalts als Aufnahmeleiter, wobei die VFF erwarten, daß die anderen 50 % jeweils zur Hälfte vom Bewerber wie auch vom Wahrnehmungsberechtigten finanziert werden. Antragsberechtigt sind nur Wahrnehmungsberechtigte für bei ihnen tätige Aufnahmeleiter. Der Aufnahmeleiter muß eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als 1. Aufnahmeleiter oder Regieassistent oder First AD nachweisen. Die Entscheidung, die der Beirat trifft, wurde erstmals im März 1995 getroffen.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 453.550,99.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 765.

Im Jahr 1994 fanden drei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 15. Juni 1994 wurde der Jahresabschluß 1993 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.

In der Gesellschafterversammlung wurden weiter für den Gesellschafter Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. Herr Bernd Burgemeister, Herr Konsul Max Gierke und Herr Helmut Ringelmann, für den Gesellschafter Süddeutscher Rundfunk und ZDF Herr RA Hans-Peter Hillig, Herr RA Dr. Norbert Flechsig und Herr Peter Weber als Vertreter in den Beirat berufen. Als Mitglieder des Aufsichtsrats wurden für den Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten Herr Bernd Burgemeister, Herr Konsul Max Gierke und Herr Helmut Ringelmann, benannt, für den Süddeutschen Rundfunk Herrn Dr. Norbert Flechsig und Herr Hans-Peter Hillig sowie für das Zweite Deutsche Fernsehen Herr Wolfgang Mayer.

Am 21. Oktober 1994 fand die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF statt, in der als Vertreter der Wahrnehmungsberechtigten Herr Georg Althammer, Herr Kurt-Michael Loitz, Herr Armin Weltersbach und Herr Christian Wirz gewählt wurden.

Die Bilanz für das Jahr 1993 wurde im Bundesanzeiger Nr. 223, Seite 19836 veröffentlicht.

Ausblick 1995

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1993 zu Beginn des Jahres 1995 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1994 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen.

Ein weiterer Schwerpunkt neben den Verhandlungen innerhalb der ZPÜ wird die Fortführung der Gespräche im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen darstellen. Weiter diskutiert der Beirat ausführlich über Änderungen im Verteilungsplan im Hinblick auf die Klassifizierung von fiktionalen Programmen, Game-Shows und sonstigen Werken und Laufbildern.

Nicht zuletzt aufgrund des Nachlassens des Videobooms sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen ist im Jahr 1995 wohl mit einem leicht rückläufigen Ergebnis bei der VFF zu rechnen. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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