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Lagebericht 1995


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1995 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Im Jahr 1995 mündeten die langjährigen Verhandlungen über die ausstrahlungsunabhängige Nutzung von Fernsehsendungen im Bereich der Weiterbildung in Vertragsabschlüsse mit der Evangelischen Kirche Deutschlands sowie der Katholischen Kirche Deutschlands mit jährlichen Zahlungen dieser beiden Institutionen von insgesamt DM 73.197,22.

Weiter wurden Rahmenverträge mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Landkreistag abgeschlossen. Diese Rahmenverträge sehen die Beitritte der jeweiligen Träger von Volkshochschulen vor, die für die Nutzung von Mitschnitten ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen zu Bildungszwecken, die nichtgewerblicher Art sind, eine Vergütung 1,1 Pfennig je Unterrichtsstunde für das Recht der Aufzeichnung und Wiedergabe dieser Sendungen entrichten. In diesem Zusammenhang hat der Beirat mit Beschluß vom 23. März 1995 in Ziff. 2 f die Rechteübertragung in den Wahrnehmungsvertrag aufgenommen und einen Verteilungsplan verabschiedet, der das Aufkommen aus der Wahrnehmung des Rechts der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen nichtgewerblicher Art durch Weiterbildungseinrichtungen nach §§ 94, 95 UrhG dem Aufkommen aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG zuschlägt, wobei 80 % des Gesamtbetrages für die Rechte nach §§ 94/95 UrhG auf den Bereich der Eigenproduktion und 20 % auf den Bereich der Auftragsproduktion entfallen. In diesem Zusammenhang nimmt die VFF nicht nur die Leistungsschutzrechte gem. §§ 94/95 wahr, sondern auch die abgeleiteten Urheberrechte aufgrund eines zwischen den Rundfunkanstalten und der VFF abgeschlossenen Mandatsvertrages.

Nachdem die Vereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung zum 31.12.1994 ausgelaufen ist, hat sich die VFF im Jahr 1995 bemüht, eine Fortsetzung der bisher gültigen Verteilungsregelung mit den übrigen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA zu vereinbaren. Aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Höhe der Anteile der jeweiligen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA konnten diese Gespräche noch nicht zu einem Abschluß gebracht werden und werden im Jahr 1996 fortgeführt.

Mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Auslegung des Vertrages über die sog. Behördenmitschnittrechte im März 1995 mit einem Vergleich abgeschlossen, der eine Erhöhung des Betrages für den Mitschnitt der ersten 50.000 Sendeminuten auf DM 60.000,-- als Mindestvergütung vorsieht und die bisherige Pauschalregelung in eine Staffelregelung überführt. Im Jahr 1995 wurde die Mindestvergütung erlöst.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1993 erfolgte im Februar 1995. Der Punktwert mußte aufgrund deutlich gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 12,-- für das Ausschüttungsjahr 1993 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.049.601,74 zur Verfügung,von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.271.835,26 ausgeschüttet wurden, der Rest steht als Ausschüttungsrückstellung für Nachauswertungen zur Verfügung.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.867.369,-- im März 1995 überwiesen. Für das Ausschüttungjahr 1994 stehen für Eigenproduktionen DM 4.678.000,-- zur Verfügung, die im März 1996 ausgeschüttet wurden. Die Differenz zwischen Eigen- und Auftragsproduktion erklärt sich daraus, daß die Kabelweiterleitungsentgelte ausschließlich den Bereich der Auftragsproduktion betreffen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1989 bis 1992 in Höhe von insgesamt DM 103.466,04 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 28. Juni 1995 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1994, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vor allem mit den Aufteilungen der Erlöse innerhalb der ZPÜ sowie den Auswirkungen des 4. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes.

In mehreren Gesellschafterversammlungen der ZPÜ wurden die Konsequenzen der Kündigung des Inkassovertrages der VG Bild-Kunst zum 31.12.1994 diskutiert. Unter Mitwirkung des Deutschen Patentamts als Aufsichtsbehörde konnte in der Gesellschafterversammlung vom 04.10.1995 die Fortführung des bisherigen Aufteilungsmodells im wesentlichen vereinbart werden. Die VFF erhält wie bisher 8,33 % der Erträge im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe. Die Änderung bezieht sich nur auf eine Zusammenfassung des 29-%Topfes Deutscher Kinofilm sowie des 2,5%-Topfes sonstiger Film, der nicht Kinofilm oder Auftragsproduktion ist, zu einem gemeinsamen
32,5%-Topf.

Aufgrund der Änderung des Urhebergesetzes zum 30.06.1995 steht das Vermietrecht nach § 27 Abs. 2 UrhG nunmehr auch den ausübenden Künstlern und Produzenten zu. Mit Beschluß des Beirats vom 23.11.1995 wurde der Wahrnehmungsvertrag der VFF um eine Ziff. 1 g) erweitert, mit der der Vergütungsanspruch für das Verleihen von Bild- und Tonträgern gem. §§ 94 Abs. 4 i.V. m. 27 Abs. 2 UrhG auf die VFF übertragen wird. Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 23.11.1995 weiter einen Verteilungsplan für dieses Aufkommen beschlossen. Die Vergütungen werden dem Aufkommen aus der Leerkassetten und Geräteabgabe zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan an die Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet.

Die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz der Länder, die Vertragspartner eines Gesamtvertrages für diese Vergütungsansprüche sind, wurden im Februar 1996 ergebnislos beendet. Die Ansprüche werden nun gemeinsam mit den übrigen beteiligten Verwertungsgesellschaften in einem Schiedsstellenverfahren geltend gemacht.

Die Punktwerte im Verteilungsplan wurden den gestiegenen technischen Reichweiten der jeweiligen Programme angepaßt.

Der Vertrag für die Mitschnitte polizeirelevanter Sendungen durch das Innenministerium NRW ist zum 31.12.1995 gekündigt worden.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1995 DM 7.655.959,69.

Die Erlöse aus dem Bereich der Kabelweiterleitung betrugen für die Jahre 1993 und 1994 DM 115,05, für 1995 sind noch keine Erlöse geflossen (s.o.).

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1995 DM 40.000,--.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 1995 den Mindestbetrag von DM 60.000,--.

Für den Bereich der Mitschnitte polizeirelevanter Sendungen konnte die VFF DM 9.000,-- verbuchen. Für den Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 73.197,22.

Einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge und der Zinserträge weist die Gewinn- und Verlustrechnung der VFF Erträge in Höhe von DM 9.282.830,14 aus. 

Verwaltung

Die Aufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 788.682,21, das sind 8,49% der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1993. 

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für den Ausbau der Computeranlage und zur Erfassung und Entwicklung von Ausschüttungen Investitionen in Höhe von DM 15.275,-- getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1995 sind für den Sozialfonds DM 911.575,77 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 1.174.511,98.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1995 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in Höhe von DM 59.200,-- geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 60.000,-- für insgesamt fünf Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1995 konnten 17 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,-- pro Jahr, gefördert werden. Für die dritte Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1996/97 sind erneut ca. 40 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1996 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für erneut 17 Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,--. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 15.000,-- unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1995 konnte mit insgesamt DM 65.000,-- unterstützt werden, die derzeit im Aufbau befindliche Bayerische Akademie für Fernsehen wird im Jahr 1995 und Folgejahre mit DM 50.000,-- unterstützt.

Zum zweiten Mal vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,-- dotiert.

Die Deutsche Film und Fernsehakademie wurde 1995 mit DM 50.000,- unterstützt.

Das im Jahr 1994 erstmalig ausgeschriebene Programm der Praktikumsunterstützung für Produktionsleiter konnte 1995 von insgesamt 4 Firmen mit Unterstützung von bis zu DM 48.000,-- an Aufnahmeleiter, die als Produktionsassistenten bei Wahrnehmungsberechtigten der VFF den Beruf des Produktionsleiters erlernen und eingewiesen werden, genutzt werden.

Unterstützt wird weiterhin die Schreibschule Köln sowie die Schriftenreihe zur Film- Fernseh und Multimedia-Produktion sowie ein Fonds zur Projekt- und Stoffentwicklung der HFF München mit DM 20.000,--.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 624.235,60.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 850.

Im Jahr 1995 fanden zwei Beiratssitzungen sowie eine Aufsichtsratssitzung statt.

In der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 1995 wurde der Jahresabschluß 1994 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.

Am 21. Oktober 1994 fand die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF statt, in der als Vertreter der Wahrnehmungsberechtigten Herr Georg Althammer, Herr Kurt-Michael Loitz, Herr Armin Weltersbach und Herr Christian Wirz gewählt wurden. Die konstituierende Sitzung des neuen Beirats fand am 23. März 1995, bei der der Vorsitzende des Beirats, Herr Bernd Burgemeister und sein Stellvertreter, Herr RA Hans-Peter Hillig, wiedergewählt wurden.

Die Bilanz für das Jahr 1994 wurde im Bundesanzeiger Nr. 172/1995, Seite 13 273 veröffentlicht.

Ausblick 1996

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1994 zu Beginn des Jahres 1996 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1995 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt neben den Verhandlungen innerhalb der ZPÜ wird die Aufteilungsverhandlung zwischen den Verertungsgesellschaften im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen darstellen.

Die Durchsetzung der Vergütungsansprüche gem. § 27 Abs. 2 UrhG wird einen weiteren Schwerpunkt darstellen.

Aufgrund des Nachlassens des Videobooms sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen wird im Jahr 1996 mit einem leicht rückläufigen Ergebnis der VFF zu rechnen sein. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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