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Lagebericht 1996


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1996 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Nachdem die Vereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung zum 31.12.1994 ausgelaufen ist, hat sich die VFF im Jahr 1996 bemüht, eine Fortsetzung der bisher gültigen Verteilungsregelung mit den übrigen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA zu vereinbaren. Trotz unterschiedlicher Vorstellungen über die Höhe der Anteile der jeweiligen Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA konnte am 16.12.1996 eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, daß das Aufteilungsverhältnis zwischen den ausländischen Filmwerken und den deutschen Filmen auf 75 zu 35 % festgelegt wird, wobei vorab die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst für den Bereich Urheberrecht abgegolten werden. Die VFF konnte dabei eine Quote von 5 % und damit eine geringfügige Steigerung ihrer bisherigen Quote erreichen.

Im Dezember 1996 entschied die Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt über den Antrag der Verwertungsgesellschaften GVL, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF und VFF über die Angemessenheit der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme). Die Schiedsstelle hat einen Einigungsvorschlag unterbreitet, wonach für die Leistungsschutzrechte nach der Novellierung des Urhebergesetzes zum 1.7.1995 ein Zuschlag von 13 % auf die vereinbarte Abgeltung für die Urheberrechte in Höhe von 21,6 Mio DM zu zahlen ist. Dies ist ein Betrag von rund 2,6 Mio DM. Über den Abschluß eines Gesamtvertrages auf der Basis des Schiedsspruches der Schiedsstelle wird derzeit verhandelt.

Mit Datum vom 25.11.1996 wurde die CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH gegründet und damit auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung reagiert. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,--. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV soll als Informationsvermittlungsstelle Mitte 1997 den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 60.000,00. Aufgrund einer Inkassovereinbarung mit der GWFF erhielt die VFF Erlöse aus der holländischen Leerkassettenvergütung in Höhe von rund DM 161.000,00.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1994 erfolgte im Februar 1996. Der Punktwert mußte aufgrund im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 11,-- für das Ausschüttungsjahr 1994 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 6.459.567,00 zur Verfügung,von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 5.589.222,00 ausgeschüttet wurden, der Rest steht als Ausschüttungsrückstellung für Nachauswertungen zur Verfügung.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.647.737,00 im März 1996 überwiesen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1991 bis 1994 in Höhe von insgesamt DM 254.975,98 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 27. Juni 1996 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1995, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit der beabsichtigten Neuregelung des § 20 UrhG, d.h., der Umsetzung der Kabel- und Satellitenrichtlinie in deutsches Recht.

Die Punktwerte im Verteilungsplan wurden den gestiegenen technischen Reichweiten der jeweiligen Programme angepaßt. Neu aufgenommen in den Verteilungsplan wurde ab dem Ausschüttungsjahr 1996 das Programm ARTE. 

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1996 DM 7.943.021,73.

Im Bereich derKabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für die Jahre 1995 und 1996 Erlöse in Höhe von DM 1.917.209,75.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1996 DM 40.000,00.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 1996 den Mindestbetrag von DM 60.000,00.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 83.872,90.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von DM 11.159.878,44 ausgewiesen. 

Verwaltung

Die Verwaltungsufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 825.831,25 das sind 7,4 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1994. 

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1996 sind für den Sozialfonds DM 870.675,77 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 630.221,57.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1996 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von DM 24.200,00 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 120.000,00 für insgesamt zehn Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1996 konnten wiederum 17 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,00 pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1996/97 sind über 50 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1997 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 17 Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 15.000,00 unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1995 konnte mit insgesamt DM 65.000,00 unterstützt werden, die Bayerische Akademie für Fernsehen wird im Jahr 1996 und Folgejahre mit DM 50.000,00 unterstützt.

Zum zweiten Mal vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,00 dotiert.

Erstmals vergeben wurde der mit DM 100.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis wird vergeben für die beste ausländische und beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München. Die ersten Preisträger waren die Produzenten Jürgen Kriwitz, Neue Deutsche Filmgesellschaft mit dem Film "Russenhuren" und die spanische Produktion "ES". Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste für die Jahre 1996 und 1997 jeweils DM 15.000,00. Der Hochschule Hamburg wird für das Aufbaustudium Projektmanagement ab 1996 ein jährlicher Betrag von DM 60.000,00, befristet auf drei Jahre, gewährt. Für eine Stiftungsprofessur an der Filmakademie Ludwigsburg wird ein jährlicher Zuschuß von DM 40.000,00 befristet auf drei Jahre unter der Voraussetzung gewährt, daß die Gesamtfinanzierung der Stiftungsprofessur zustande kommt. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

Das im Jahr 1994 erstmalig ausgeschriebene Programm der Praktikumsunterstützung für Produktionsleiter konnte 1996 von insgesamt 4 Firmen mit Unterstützung von bis zu DM 48.000,00 an Aufnahmeleiter, die als Produktionsassistenten bei Wahrnehmungsberechtigten der VFF den Beruf des Produktionsleiters erlernen und eingewiesen werden, genutzt werden.

Unterstützt wurde weiterhin die Schreibschule Köln sowie die Schriftenreihe zur Film- Fernseh und Multimedia-Produktion der Akademiekreis Production Value mit DM 5.000,-- und die Kreativbörse Frankfurt mit DM 15.000,00.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 1.101.390,00. 

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 941.

Im Jahr 1996 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 27. Juni 1996 wurde der Jahresabschluß 1995 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.

Die Bilanz für das Jahr 1995 wurde im Bundesanzeiger Nr. 170/1995, Seite 12959 veröffentlicht. 

Ausblick 1997

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1995 zu Beginn des Jahres 1997 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1996 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt neben den Verhandlungen innerhalb der ZPÜ wird die Aufteilungsverhandlung zwischen den Verertungsgesellschaften im Bereich der Bibliothekstantieme sowie der Kabelweiterleitung darstellen.

Aufgrund des Nachlassens des Videobooms sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen wird im Jahr 1997 mit einem leicht rückläufigen Ergebnis der VFF zu rechnen sein. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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