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Lagebericht 1998


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1998 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwer-tungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder weiter stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 1998 unverändert fort. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber werden fortgesetzt, ein Vertragsabschluß erfolgt voraussichtlich im Jahr 1999.

Der Wahrnehmungsvertrag der VFF wurde im Hinblick auf die Neuregelung des § 20 b i.V.m. § 94 UrhG ergänzt, wonach auch den Produzenten ein nur im voraus an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer Vergütungsanspruch zusteht.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat nach Abschluß der Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm den Probebetrieb Ende 1998 begonnen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot wird 1999 in die operative Phase treten. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,00. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behör-denmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 72.000,00.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1996 erfolgte im März 1998. Der Punktwert mußte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 7.00 für das Ausschüttungsjahr 1996 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.193854,82 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.747.940,30 ausgeschüttet wurden.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.034.309,94 im März 1998 überwiesen.

Darüber hinaus fanden im Mai noch Nachausschüttungen für die Jahre 1993 bis 1995 in Höhe von insgesamt DM 28.156,69 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 25. Juni 1998 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1997, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit den Auswirkungen des 4. Urheberrechtsänderungsgesetz, d.h., der Neufassung des § 20 b sowie den Überlegungen zu einem neuen Ausschüttungsprogramm der VFF unter möglichem Einschluß eines Werkregisters.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1998 DM 7.379.264,95.

Aus der Leerkassetten- und Geräteabgabe Frankreich und Holland erzielte die VFF Erträge in Höhe von DM 1.879.231,43.

Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 1998 Erlöse in Höhe von DM 1.084.367,03.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1998 DM 40.000,00.

Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 66.127,55.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 1998 den Mindestbetrag von DM 72.000,00.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 65.015,31.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von DM 11.741.048,63 ausgewiesen. 

Verwaltung

Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 847.241,00 das sind 7,2 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1996. 

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für die Abwicklung der Ausschüttungen sowie für die CMMV-Abwicklung Investitionen in Höhe von DM 25.007,00 getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1998 sind für den Sozialfonds DM 554.065,12 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 260.645,89.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1998 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von DM 86.900,00 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 192.000,00 für insgesamt 16 Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1998 konnten 16 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,00 pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1998/99 sind über 50 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1999 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 12 Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 20.000,00 unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1997 konnte mit insgesamt DM 15.000,00, die Bayerische Akademie für Fernsehen mit DM 50.000,00 unterstützt werden. Als bedingt rückzahlbares Darlehen wurde der Aufbau eines 3. Studienganges mit dem Titel "Produktionsmanagement" an der BAF mit bis zu DM 50.000,00 unterstützt.

Zum vierten Mal vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,00 dotiert.

Bereits zum dritten Mal vergeben wurde der mit DM 100.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste ausländische und beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München aus. Die Preisträger 1998 waren die Produzenten Frithjof Zeidler, Polyphon, mit dem Film "Sperling und der brennende Arm" und Joanna Willet, Wall to Wall Television, mit dem Film "Our Boy". Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste DM 15.000,00. Der Hochschule Hamburg wird für das Aufbaustudium Projektmanagement seit 1996 ein jährlicher Betrag von DM 60.000,00, befristet auf drei Jahre, gewährt. Für eine Stiftungsprofessur an der Filmakademie Ludwigsburg wird ab 1997 für die Dauer von drei Jahren ein jährlicher Zuschuß von DM 40.000,00 gewährt. Unterstützt wurde das First Movie Programm des Bayerischen Filmzentrums Geiselgasteig. Im Bereich der Unterstützung von Veröffentlichungen konnten zwei weitere Bücher der fünfteiligen Schriftenreihe, herausgegeben von Professor Klaus Keil, mit dem Titel "Die Kalkulation" vorgestellt werden. Fortgesetzt wurden die Unterstützung für Veröffentlichungen in der von Professor Bastian Clevé und Professor Dr. Norbert P. Flechsig herausgegebenen Schriftenreihe zur Film- Fernseh- und Multimedia-Produktion.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 802.598,92.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 1073.

Im Jahr 1998 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 25. Juni 1998 wurde der Jahresabschluß 1997 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.

Die Bilanz für das Jahr 1997 wurde im Bundesanzeiger Nr. 201, S. 17578 veröffentlicht. 

Ausblick 1999

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1996 zu Beginn des Jahres 1999 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1998 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Entwicklung des neuen Datenerfassungs- und Ausschüttungsprogramms darstellen. Aufgrund des weiteren Rückgang der Verkäufe von Videorecordern und Videokassetten sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen wird im Jahr 1999 mit einem leicht rückläufigen Ergebnis der VFF zu rechnen sein. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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