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Lagebericht 2001


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2001 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 2001 noch fort. Die Aufteilungsrege-lung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Film-verwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Der Vertrag der Rechteinhaber mit der Telekom wurde von der Telekom im Dezember 2000 mit Wirkung zum 31.12.2001 gekündigt. Nach Ausspruch der Kündigung haben die Rechteinhaber mit der Telekom und den ausgegliederten Regionalgesellschaften, insbesondere den Vertretern von easy sowie ish Möglichkeiten eines Moratoriums erörtert, um sicherzustellen, daß auch im Jahr 2002 entsprechende Abgeltungen der Kabelweiterleitungsrechte erfolgen. Die Rechteinhaber haben deutlich gemacht, daß sie gewillt sind, die Kabelweitersenderechte einschließlich der Ansprüche aus § 20 b Abs. 2 UrhG den Kabelnetzbetreibern einzuräumen, wobei insbesondere die Filmverwertungsgesellschaften darauf hinwiesen, daß bisher noch nicht in der Regelung die Ansprüche für die Einspeisung von Satellitenprogrammen enthalten seien. Diese müßten Gegenstand eines Folgevertrages sein. Die privaten Fernsehsender sind in der letzten Verhandlungsrunde im Dezember 2001 aus der gemeinsamen Verhandlungsdelegation ausgeschieden, nachdem sie erklärt haben, die Rechte künftig eigenständig außerhalb eines Globalvertrages wahrnehmen zu wollen. Nachdem von Anfang an die Frage der Wirksamkeit der Kündigung umstritten war, da von einzelnen Rechteinhabern eingewendet worden sei, die Kündigung sei durch den falschen Vertragspartner erfolgt, erklärte die Telekom namens ihrer regionalen Kabelgesellschaften Ende Dezember 2001, daß auch sie von einer Unwirksamkeit der Kündigung ausgehen - mit Ausnahme der privaten Fernsehsender gingen auch alle übrigen Vertragspartner von der Unwirksamkeit der Kündigung aus - so daß die Telekom bzw. die Regionalgesellschaften nunmehr erneut mit Wirkung zum 31. Dezember 2002 gekündigt haben. Vor dem Hintergrund, daß die Übernahme der Kabel-netze durch den Investor Liberty Media aufgrund der Entscheidung des Bundeskartellamtes im Februar 2002 untersagt worden ist, werden die Gespräche über einen Neuabschluß mit den bisherigen Regionalgesellschaften geführt werden.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 700.000 Euro entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Ver-teilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird. Die ab 2002 anstehenden Verhandlungen über die Fortsetzung ab 2002 werden derzeit geführt.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hilft als Clearingstelle für Rechtenachfragen im Multimediamarkt bei der Rechteklärung. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungs-gesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von Euro 33.233,97 am Stammkapitals der CMMV von Euro 299.105,75. Die CMMV operiert als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von 47.784,29 Euro. Mit der Grenzschutzschule Lübeck wurde eine Vereinbarung über die Zulässigkeit von Mitschnitten zu Unterrichtszwecken geschlossen.

Als Mitgesellschafter der ZPÜ hat die VFF gemeinsam mit den übrigen Verwertungsgesellschaften den Hersteller Hewlett Packard vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Zahlung einer Abgabe auf CD-Brenner verklagt. In der Schiedsstellenentscheidung wird festgehalten, daß eine Vergütungspflicht nicht nur wegen der Audioaufzeichnungsmöglichkeit, sondern auch wegen der Bildaufzeichnungsmöglichkeit bestehe. Gegen die Schiedsstellenentscheidung ist von Hewlett Packard Klage beim LG Stuttgart erhoben worden. Das Gericht in einem am 19.06.2001 verkündeten Urteil Hewlett Packard verurteilt, Auskunft über die seit 01.02.1998 veräußerten und in Verkehr gebrachten CD-Brenner zu erteilen und Aus-kunft über Typenbezeichnung und Stückzahl der ab 01.05.1999 veräußerten oder in den Verkehr gebrachten CD-Brenner, die als interne oder externe Geräte in technischer Verbindung mit einem PC betrieben werden könnten, zu erteilen.

Kernpunkt des Urteils ist, daß CD-Brenner als vergütungspflichtig im Sinne von § 54 UrhG sind, weil es sich um Geräte handelt, die erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 UrhG bestimmt sind.

Zu der von Hewlett Packard vorgetragenen Auffassung, daß für Videodaten die CD-Brenner ungeeignet seien bzw. hierfür so gut wie kein Gebrauch gemacht werde, wies das Gericht darauf hin, daß dagegen jedenfalls die gerade in letzter Zeit sich häufenden Veröffentlichungen der Fachpresse und der Publikumszeitschriften mit Berichten über die Praxis der Videodigitalisierung und Speicherung auf PC angeführt würden.

Zu der Behauptung von Hewlett Packard, die §§ 53 und 54 UrhG beträfen nur analoge, nicht aber digitale Vervielfältigungstechniken, wies das Gericht darauf hin, daß eine teleologische Reduktion der §§ 53, 54 UrhG auf analoge Vervielfältigungen und damit auf den technischen Stand von gestern nicht geboten sei und auch im Rahmen der hier vorzunehmenden Auslegung bestehender Rechte auch nicht ohne weiteres möglich wäre. Zwischen den Verwertungsgesellschaften und Hewlett Packard wurden Vergleichsverhandlungen über die Höhe der für CD-Brenner zu zahlenden Abgaben im Februar 2002 abgebrochen. Die gerichtliche Auseinandersetzung wird fortgeführt.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1999 erfolgte im Juli 2001. Der Punktwert wurde auf 3,07 Euro festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen 2.403.721,51 Euro zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte 2.189.834,56 Euro ausgeschüttet wurden. Für das Ausschüttungsjahr 2000 ist aufgrund weiter gestiegener Ausstrahlungen mit einer Reduzierung des Punktwertes zu rechnen; die Ausschüttung wird erstmals mittels dem neuen Werk- und Ausschüttungssystem W+A erfolgen. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgt aufgrund eines überarbeiteten Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, daß die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden. Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht nunmehr auch einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das neue System fiktionale Programme gesondert zu erfassen.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenpro-duktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstal-tern in Höhe von 2.477.720,46 Euro im Juli 2001 überwiesen.

Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1996 bis 1998 in Höhe von insgesamt 10.987,01 Euro für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt. Des weiteren erfolgte zugunsten der wahrnehmungsberechtigten Produzenten im Dezember 2001 eine weitere Hauptausschüttung (Zweit-Ausschüttung) in Höhe von 602.249,23 Euro.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 27. Juni 2001 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2000, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers und mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie dem Stand der Planungen und Umsetzung des neuen Werk- und Ausschüttungsprogrammes der VFF.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 2001 3.401.311,21 Euro.

Aus der Leerkassetten- und Geräteabgabe Frankreich und Holland erzielte die VFF Erträge in Höhe von 56.630,95 Euro.

Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 2001 Erlöse in Höhe von 617.782,99 Euro.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 2001 20.451,68 Euro.

Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von 36.167,68 Euro.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer gestiegenen Anzahl von mitge-schnittenen Sendungen für das Jahr 2001 über den Mindestbetrag von 36.813,02 Eu-ro hinaus einen Mehrbetrag von 10.971,27 Euro.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von 28.015,88 Euro.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von 4.865.064,67 Euro ausgewiesen.

Verwaltung

Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr 553.244,45. Euro das sind 11,4 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1999 sowie den Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für die Abwicklung der Ausschüttungen sowie für das neue Werk- und Ausschüttungsregister Investitionen in Höhe von 43.697,20 Euro getätigt.

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.2001 sind für den Sozialfonds 116.505,58 Euro zurückgestellt, für den Förderfonds 33.084,65 Euro.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2001 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von 35.892,69 Euro geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von 71.580,87 Euro für insgesamt 11 Stipendien aus Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2001 konnten 11 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von 71.580,87 Euro pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 2002/03 sind 50 Bewerbungen eingegangen, über die im März 2002 entschieden wurde. Die Höhe des Stipendiums beträgt nach dem Beschluß des Beirats in seiner Sitzung vom 29.11.2001 nunmehr 6.600,00 Euro.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von 35.790,44 Euro. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit 12.782,30 Euro unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NAT-PE 2001 konnte mit insgesamt 13.362,51 Euro unterstützt werden.

Zum siebten Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt 17.895,22 Euro dotiert.

Bereits zum sechsten Mal vergeben wurde der mit 25.564,60 Euro dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München aus. Der Preisträger 2001 war "Hat er Arbeit?", Produzentin Hei-ke Richter Kaarst, Allmedia Film. Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste 7.669,38.

Die bisher von den Professoren Dr. Flechsig und Clevé betreute Schriftenreihe zur Film- Fernseh- und Multimediaproduktion wurde in die neue Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie überführt, die nunmehr nach dem Ausscheiden von Prof. Clevé in Zusammenarbeit mit Dr. Oliver Castendyk vom Erich Pommer Institut sowie als weiteren Herausgeber Prof. Dr. Georg Feil und Prof. Dr. Johannes Kreile und Christiane von Wahlert fortgeführt wird. Erste Veröffentli-chungen erfolgten im Jahr 2002 bereits mit dem Filmstatistischen Jahrbuch 2001. Die Schriftenreihe erscheint nunmehr im Nomos Verlag.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von 332.340,69 Euro.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 1.263.

Im Jahr 2001 fanden zwei Beiratssitzungen sowie drei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2001 wurde der Jahresabschluß 2000 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.

Der Internetauftritt der VFF unter www.vffvg.de wurde laufend aktualisiert.

Die Bilanz für das Jahr 2001 wurde im Bundesanzeiger Nr.165, S. 14639 veröffentlicht.

Risiken

Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirt-schaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.

Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.

Ausblick 2002

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 2000 Mitte des Jahres 2002 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 2001 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Die Durchsetzung der Abgabepflicht auf CD-Brenner und Computer ist ein zentrales Anliegen der künftigen Arbeit. Bei der Umsetzung der EG-Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wird die VFF darauf achten, daß die Vergütungsansprüche für die private Kopie von rechtmäßig verbreiteten geschützten Werken im Urhebergesetz angemessen geregelt bleiben.

Aufgrund des voraussichtlich stabilen Verkaufes von Videorecordern und Videokassetten sowie der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen wird im Jahr 2002 mit einem weitgehend gleichbleibenden Ergebnis der VFF zu rechnen sein.

München, den 17. April 2002

Bernd Burgemeister
- Geschäftsführer -
Prof. Dr. Johannes Kreile
- Geschäftsführer -

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