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Lagebericht 2003


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2003 wie in den Vorjahren bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Kabelglobalvertrages mit den Kabelnetzbetreibern. Im Jahr 2003 konnte zwischen den Rechteinhabern, nämlich den Verwertungsgesellschaften AGICOA, GEMA, GVL, GÜFA, VFF, VGF, VG Bild-Kunst und VG Wort, den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, Deutschlandradio, ARTE und weiteren EBU-Sendeunternehmen, dem im Hörfunkverband APR zusammengeschlossenen privaten Hörfunkveranstaltern sowie der FAB Fernsehen aus Berlin GmbH und den Fernsehunternehmen Turner Broadcasting System Europe Ltd., CNN Deutschland GmbH & Co. KG, Euronews, Eurosport, NBC, GIGA Hamburg Television GmbH & Co. KG sowie Onyx Television GmbH einerseits und den regionalen Kabelnetzbetreibern der KDG, easy Hessen, Kabel Baden-Württemberg und ish andererseits die Fortsetzung der Kabelglobalverträge Fernsehen und Hörfunk, die am 21. November 1991 geschlossen worden sind, für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006 mit einigen Änderungen wieder in Kraft gesetzt werden. Nicht mehr Mitglied des Kabelglobalvertrags sind die in der VG Media vertretenen privaten Sendeunternehmen.

Für die vierjährige Laufzeit des Vertrags konnte eine Vergütung in Höhe von EUR 49 Mio. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr vereinbart werden, mit der die terrestrische wie satellitäre Einspeisung analoger und digitaler Programme einschließlich der Ansprüche aus § 20 b Abs. 2 UrhG abgegolten werden. Darüber hinaus konnte für die Vergangenheit eine Nachzahlung in Höhe von EUR 4,08 Mio. erzielt werden.

Die Rechteinhaber haben sich weiterhin auf eine weitgehende Fortführung der bisherigen Aufteilungsregelungen verständigt.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gemäß § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von etwa EUR 700.000 entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde erstmals im Jahr 1998 und erneut im Jahr 2002 angepasst. Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte gemeinsam innerhalb der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Der Gesellschaftsvertrag der ZBT wurde zu diesem Zweck neu gefasst. In die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz - Kommission Bibliothekstantieme - werden die Rechte gemäß § 52 a UrhG mit einbezogen. § 52 a UrhG ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie der EU neu in das deutsche Urhebergesetz eingefügt worden. Es regelt die Abgeltung der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und sieht vor, dass für die öffentliche Zugänglichmachung im Bereich Unterricht und Wissenschaft eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Der Beirat der VFF hat in seiner Sitzung vom 20. November 2003 den Wahrnehmungsvertrag um die Rechte gemäß § 52 a UrhG erweitert.

Die mit Datum vom 25. November 1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hilft als Clearingstelle für Rechtenachfragen im Multimediamarkt bei der Rechteklärung. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die so genannten Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von EUR 47.784,27.

Als Mitgesellschafter der ZPÜ verfolgt die VFF gemeinsam mit den übrigen Verwertungsgesellschaften die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen bei allen neuen, insbesondere digitalen Geräten zur Aufzeichnung von Film- und Fernsehwerken. So wurde in der Schiedsstellenentscheidung zur Abgabepflicht auf CD-Brenner festgehalten, dass eine Vergütungspflicht nicht nur wegen der Audioaufzeichnungsmöglichkeit, sondern auch wegen der Bildaufzeichnungsmöglichkeit bestehe.

Das LG Stuttgart hat in einem Urteil festgehalten, dass CD-Brenner als vergütungspflichtig im Sinne von § 54 UrhG zu betrachten sind, weil es sich um Geräte handelt, die erkennbar zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 UrhG bestimmt sind.

Die Gesellschafter der ZPÜ haben mit dem Branchenverband BITKOM, dem auch Hewlett Packard angehört, mit Wirkung vom 1. Juli 2001 eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Gerätehersteller von CD-Brennern für die Rechte nach § 54 UrhG eine Vergütung von EUR 4,40 pro Gerät entrichten. Der Vertrag hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2003. Der Vergütungspflicht unterliegen weiterhin CD- sowie DVD-Rohlinge.

Auch über die Abgeltung von DVD-Brennern konnte eine Einigung erzielt werden. Offen ist derzeit noch die Abgabepflicht auf Computer. Hier ist eine entsprechende Musterklage der VG Wort anhängig.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 2001 erfolgte im Februar 2004. Der Punktwert wurde auf EUR 1,70 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 2.469.561,02 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 2.408.250,60 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttung für das Jahr 2001 erfolgte mittels dem neuen Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden. Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht nunmehr auch einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das neue System fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor.

Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen für das Ausschüttungsjahr 2001 wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von EUR 1.730.000,00 im Januar 2004 überwiesen.

Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1997 bis 1999 in Höhe von insgesamt EUR 74.284,71 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 27. Juni 2003 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2002, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers mit dem Kabelglobalvertrag, der Regelung im Verteilungsplan der hälftigen Teilung der Erlöse im Bereich der Auftragsproduktion sowie der Urheberrechtsnovelle Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Weiterhin wurde die durch die Gesellschafter zu entscheidenden Vertreter im Aufsichtsrat und Beirat benannt.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 2003 EUR 4.943.877,32.

Aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe Ausland erzielte die VFF Erträge in Höhe von EUR 46.573,26.

Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 2003 Erlöse in Höhe von EUR 321.837,04.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen EUR 20.451,68.

Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 35.834,02.

Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 47.784,27.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 34.566,90.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von EUR 5.919.515,81 ausgewiesen.

Verwaltung

Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr EUR 580.077,42. Das sind 9,80 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Vorbereitung der Ausschüttung für das Jahr 2001 sowie auf die Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurde lediglich ein geringwertiges Wirtschaftsgut in Höhe von EUR 275,00 angeschafft.

Sozial-/Förderfonds

Zum 31. Dezember 2003 sind für den Sozialfonds EUR 64.459,18 zurückgestellt, für den Förderfonds EUR 173.600,85.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2003 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 28.087,80 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 69.300,00 Euro für insgesamt 11 Stipendien aus Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2003 konnten 8 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 2004/05 sind 21 Bewerbungen eingegangen, über die im März 2004 entschieden wurde.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 25.564,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 10.230,00 unterstützt werden.

Zum neunten Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 3.000,00. Während früher der Preis mit insgesamt EUR 17.500,00 dotiert gewesen ist, hat aufgrund der Neuausrichtung des Festivals die VFF eine Anschubfinanzierung in Höhe von EUR 23.500,00 für die Durchführung des Festivals geleistet.

Bereits zum achten Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2003 war "Das Duo - Der Liebhaber", Produzent Sven Burgemeister, TV 60 Film GmbH. Des Weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste EUR 7.500,00.

Das internationale Kurzfilmfestival "Wie wir leben" wurde 2003 mit einem Betrag von EUR 10.000,00 unterstützt.

Erstmalig stiftet die VFF im Rahmen des Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market den "VFF Highlight Pitch". Die VFF stellt hierbei für bis zu fünf Projekte ein Stipendium und einen Entwicklungsbeitrag von EUR 4.000,00 pro Projekt sowie einen weiteren Beitrag von bis zu EUR 5.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale.

Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2003 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch sechs weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 226.828,30.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt zum 31.12.2003 1.388.

Im Jahr 2003 fanden zwei Beiratssitzungen sowie drei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2003 wurde der Jahresabschluss 2002 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.

Auf der Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF stand neben dem Bericht der Geschäftsführung und Erläuterungen zu Änderungen im Bereich des Werk- und Ausschüttungsregisters insbesondere die Höherbewertung fiktionaler Programme in der Diskussion. Daneben wurde die so genannte VFF-Klausel in den Verträgen der Rundfunkanstalten und die Frage der hälftigen Teilung der Erträge von einzelnen Produzenten kritisch hinterfragt. Bei der Wahl der Mitglieder des Beirats, die von einem Wahrnehmungsberechtigten angefochten wurde, wurden Frau Gloria Burkert, Herr Hansjörg Füting und Herr Armin Weltersbach für die Gruppe der selbständigen Filmhersteller wiedergewählt. Aufgrund einer durch einen Gesellschafterbeschluss vom 30. Oktober 2003 vorgenommenen Erweiterung des Beirats von zehn auf elf Personen durch Schaffung eines weiteren Sitzes für die Gruppe der Sendeunternehmen wurde Herr Kurt-Michael Loitz wiedergewählt und Herr Dr. Martin von Albrecht neu in den Beirat gewählt. Die Wahl wurde aufgrund der im Zeitpunkt der Wahl noch nicht erfolgten Eintragung der Erweiterung des Beirats in das Handelsregister vom deutschen Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde formell beanstandet. Eine Neuwahl nach vorangehender Änderung des Gesellschaftsvertrags betreffend die Durchführung der Wahl erfolgt im Jahr 2004. Die von den Gesellschaftern berufenen Vertreter Herr Prof. Dr. Georg Feil, Herr Helmut Ringelmann und Herr Alexander Thies für den Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten sowie Herr Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herr Michael Krause und Herr Peter Weber wurden erneut entsandt.

Die Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2003 hat für die ab 1. Januar 2004 beginnende Amtsperiode des Aufsichtsrats erneut Frau Elke Grötz sowie Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Michael Krause, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Helmut Ringelmann und Herrn Alexander Thies entsandt.

Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wird laufend aktualisiert. Die VFF ist auch unter der weiteren domain www.vffvg.de zu erreichen.

Die Bilanz für das Jahr 2002 wurde im Bundesanzeiger Nr.179/2003, Seite 19808 veröffentlicht.

Risiken

Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.

Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.

Ausblick 2004

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 2001 zu Beginn des Jahres 2004 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 2002 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Bei der Diskussion zum sog. Korb II-Urheberrecht wird die VFF darauf achten, dass die Vergütungsansprüche für die private Kopie von rechtmäßig verbreiteten geschützten Werken im Urhebergesetz angemessen geregelt bleiben. Die VFF setzt sich auch weiterhin für eine nachhaltige Erhöhung der Leerkassetten- und Geräteabgabe ein, zumal der Vergütungsbericht der Bundesregierung festgestellt hat, dass die seit 1985 vereinbarte Höhe nicht mehr angemessen ist.

Aufgrund des anziehenden Marktes für DVD-Recorder einerseits und dem Rückgang beim Verkauf von analogen Videorecordern und Videokassetten sowie der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen wird im Jahr 2004 mit einem weitgehend gleich bleibenden Ergebnis der VFF zu rechnen sein.

München, den 10. Mai 2004

Bernd Burgemeister
- Geschäftsführer -
Prof. Dr. Johannes Kreile
- Geschäftsführer -

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