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Lagebericht 2009


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2009 wie in den Vorjahren bei der Vorbereitung bzw. Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG einschließlich in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Über-spielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt sowie im Bereich der Kabelweitersenderechte gemäß § 20b UrhG und der Erarbeitung eines Verteilungsplanes für die Ausschüttungen an die in- und ausländischen Sender sowie der Durchführung dieser Ausschüttungen für die Jahre 2007 und 2008. 

Die Umsetzung der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des Rechts der privaten Vervielfältigung stellte die Verwertungsgesellschaften vor eine große He-rausforderung. Da die Industrie sämtliche Verträge, mit denen die Abgeltung der Vergü-tungssätze für Bildaufzeichnungsgeräte, Speichermedien und Leerträger geregelt war, gekündigt hat, mussten entsprechend den gesetzlichen Neuregelungen die Verwer-tungsgesellschaften innerhalb der ZPÜ eine Tarifierung sämtlicher in Frage kommenden Geräte vornehmen. Da sich die Industrie weigerte, die Tarife im Wege von Verhandlungen einvernehmlich zu vereinbaren, haben die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Ver-wertungsgesellschaften entsprechende Schiedsstellenverfahren eingeleitet, die im Jahr 2009 streitig verhandelt wurden und bei denen erste empirische Untersuchungen von der Schiedsstelle in Auftrag gegeben wurden. Zahlungen für Geräte, die im Jahr 2008 und 2009 auf den Markt gebracht worden sind, erfolgten bisher nicht. 

Die ZPÜ hat im Jahr 2009 mit dem Branchenverband Bitkom e.V. über mehrere Monate hinweg verhandelt, um die Abgabe auf PCs zu vereinbaren und die Vergangenheit in einem Vergleich ebenfalls mit zu regeln. Die für einen entsprechenden Vergleichsab-schluss notwendige Mehrheit innerhalb der Bitkom ist zunächst nicht zu Stande ge-kommen, so dass wichtige Computerhersteller einen eigenen Verband, nämlich den Bundesverband Computerhersteller e.V. gegründet haben, mit dem im Dezember 2009 ein Gesamtvertrag zur Abgeltung der von den Verwertungsgesellschaften wahrgenom-menen Rechte erzielt werden konnte. 

Der Vergleich sieht für die Vergangenheit eine Abgabehöhe auf einen PC in den Jahren 2002 und 2003 von EUR 3,15, in den Jahren 2004 bis 2007 von EUR 6,30 und ab dem Jahr 2008 von EUR 12,15 für PC ohne Brenner und EUR 13,65 für PC mit Brennern jeweils nach Gesamtvertragsnachlass von 20 % vor. Der Vergleich gilt zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2010. Er stellt auch die Grundlage für weitere Verhandlungen, sowohl mit Bitkom wie auch weiteren möglichen Gesamtvertragspartnern dar. Die Verhandlungen mit dem Informationskreis Magnetband (im) für die Abgabe auf CD-, DVD-Rohlinge und Blu-ray discs konnten im Jahr 2009 nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, die ZPÜ hat zwischenzeitlich Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht und rechnet auch in diesem Bereich mit weiteren Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt. 

Im Rahmen der Aufteilung der ZPÜ-Erlöse konnten im Jahr 2009 weitere Fortschritte bei der Erarbeitung eines transparenten Verteilungssystemes gemacht werden. Aus-gangspunkt für die Verteilung soll künftig eine produktbezogene Bildung von Vertei-lungssummen innerhalb der ZPÜ nach den jeweiligen Geräten, also z. B. PCs, Musik-handys, Festplattenrecorder, Rohlinge usw. sein. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Aufteilung nach Werkgruppen, d. h. mit welchen Geräten die jeweiligen Werkgruppen aufgenommen werden. Im dritten Schritt soll dann die Aufteilung pro Gerät auf die Bereiche Urheber, Produzenten und ausübende Künstler erfolgen, anschließend die Zuweisung an die einzelnen Verwertungsgesellschaften. Hierzu haben die ZPÜ-Gesellschafter eine Studie zum Kopierverhalten bei der GFK (Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg) in Auftrag gegeben. Diese Ergebnisse sollen dann Grundlage für die Verteilung werden. 

Nachdem im Dezember 2008 eine Grundsatzeinigung mit den in der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., Köln) vertretenen Kabelnetzbetreibern zur Abgeltung der Rechte der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG erzielt werden konnte, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich Kabelweitersendevergütung bei der Ausarbeitung des endgültigen, neuen Kabelglobalvertrages der Münchener Gruppe, der im April 2009 unterzeichnet worden ist. Weiterhin bei der Erstellung eines neuen Verteilungsplanes für die Kabelweitersenderechte der Sender der Münchener Gruppe, nachdem diese Sender im Dezember 2008 auch Wahrnehmungsberechtigte der VFF geworden sind. Der neue Kabelglobalvertrag sieht eine Beteiligung der Verwertungsgesellschaften an den Einnahmen der Kabelnetzbetreiber von 3,3 % der Einnahmen vor. 

Der neue Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Kabelweitersendung im Bereich Sendeunternehmen gemäß § 20b UrhG wurde vom Beirat am 2. Dezember 2009 ver-abschiedet und gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2007. Der neue Verteilungsplan sieht als Ausschüttungsgrundsatz vor, dass für die Verteilung maßgeblich die technische Reich-weite eines Programmangebotes im Kabel ist. Weiterhin berücksichtigt dieser bei der Verteilung Akzeptanz eines Programms und den Beitrag zur kulturellen Vielfalt unter Ausgewogenheit eines Programmangebotes im Kabel. Die Gewichtung zwischen in- und ausländischen Programmangeboten berücksichtigt darüber hinaus auch die höheren Ka-belentgelte im Ausland im Interesse einer Harmonisierung grenzüberschreitender Einspeisungen. Für regionale und lokale Angebote wird aufgrund deren Ausstrahlungs-dauer und der Begrenzung des Ausstrahlungsgebietes die Ausschüttungssumme auf ins-gesamt 4 % des jeweiligen Ausschüttungsbetrages eines Jahres begrenzt. 

Der Verteilungsplan sieht im Rahmen der Gewichtung Koeffizienten wie Seher pro Tag, technische Reichweite, Voll-/Spartenprogrammangebot und Sprache vor. 

Die VFF ist seit dem Jahr 2005 weiterhin Gesellschafterin der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, Bonn). Durch diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigenes Vermögen werden die Rechte der Auftragsproduzenten für die Kabelweiterleitung in Hotels und Gaststätten geltend gemacht. Aufgrund eines Gesell-schafterbeschlusses vom 14. Dezember 2006 erhält die VFF 4,1 % der Erlöse der ZWF. 

Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wurden die Verhandlungen über eine Erhöhung der Abgeltung der Rechte gemäß § 20b UrhG für die Kabelweitersendung von Programmen in Hotels begonnen, dabei wurde seitens der Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Erhöhung unter Hinweis auf die schwierige Situation der Hotels abgelehnt. Die Verhandlungen dauern im Jahr 2010 noch an. 

Die VG Wort als Verhandlungsführer für die Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG an Schulen hat im Oktober 2009 mit den Ländern eine erste Verhandlung durchgeführt, nach dem der bisherige Gesamtvertrag von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Juli 2009 gekündigt worden war. Es bestand insoweit Übereinstimmung, dass an der Struktur des bisherigen Gesamtvertrages festgehalten werden soll, dass aber neue Erhebungen stattfinden sollen, um das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaften zu verifizieren. Hierzu soll eine neue Großerhebung im Schuljahr 2010/2011 durchgeführt werden, wobei die Modalitäten noch festgelegt werden. 

Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte aus der Bibliothekstantieme gemäß § 27 Abs. 2 UrhG in der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Die ZBT hat im Juni 2009 die vereinbarte Pauschal-summe zum 31. Dezember 2009 gekündigt und ist in Verhandlungen über eine ange-messene Änderung der bisherigen Pauschalsumme ab dem Jahr 2010 eingetreten. 

Für den Bereich der Intranet-Nutzung an Hochschulen haben die deutschen Verwer-tungsgesellschaften ohne die VG Wort im September 2007 einen Gesamtvertrag abge-schlossen, im Jahr 2009 haben die Länder eine Pauschale zur Abgeltung dieser Rechte in Höhe von EUR 2,25 Mio. geleistet. Die interne Aufteilung wird noch verhandelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass ca. 90 % der eingestellten Werke stehende Bilder sind, die nicht dem Rechterepertoire der VFF zuzuordnen sind. 

Die Abgeltung der Rechte gemäß § 52 UrhG erfolgt im Rahmen der Verträge mit der KMK Kultusministerkonferenz. 

Der mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Jahr 2004 abgeschlossene Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art wurde ebenso wie die Vereinba-rung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung fortgesetzt. 

Mit der Stiftung Deutsche Kinemathek konnte gemeinsam mit der VG Bild-Kunst, der VG Wort und der GVL der Vertrag über Mitschnitte von kulturell bedeutenden Fernsehwerken und deren Nutzung bei Ausstellungen der Deutschen Kinemathek fortgesetzt werden. 

Die Ausschüttung der Geräte- und Leerkassettenvergütung erfolgte für das Jahr 2007 im Februar 2010. Der Punktwert wird auf EUR 5,30 für 2007 nach EUR 3,10 im Jahr 2006 festgesetzt. Diese erhebliche Steigerung war möglich, da die Rückstellung 2007 aufgrund der Nachzahlungen im Bereich ZPÜ höher als in den Vorjahren ausfiel. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 8.700.000,00 für 2007 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 7.592.608,79 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen erfolgten mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden. 

Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das System fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht ent-sprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor. 

Der Beirat hatte in seiner Sitzung vom 31. März 2004 die Kriterien definiert, wonach eine Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF vorliegt. Eine Auftrags-produktion liegt demgemäß vor, 

  1. wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d.h. mindestens 90 % zuzurechnen ist, oder
  2. wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im Be- reich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertragsklauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag vorhanden sind. Hierzu zählen u. a.

    • Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
    • Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative in der Produktion
    • Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
    • Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80 %, in Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.


Sofern die genannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. 

Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduk-tionen für das Ausschüttungsjahr 2007 wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von EUR 7.000.000,00 im Februar 2010 über-wiesen. 

Im Jahr 2009 fanden weitere Nachausschüttungen in Höhe von insgesamt EUR 150.590,24 statt. 

Der Punktwert für Regionalfensterprogramme in § 5 des Verteilungsplans wird beginnend ab dem Ausschüttungsjahr 2007 von 1 % auf 10 % angehoben. 

Im Geschäftsjahr fanden erstmalig Ausschüttungen der Kabelweitersendevergütung für den Bereich der inländischen und ausländischen Sendeunternehmen für das Jahr 2007 in Höhe von EUR 12.289.259,30 und für das Jahr 2008 in Höhe von EUR 12.793.415,97 statt. 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 1. Juli 2009 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2008, mit der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers, mit den Auswirkungen der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle, insbesondere der Neuregelung der Geräte- und Leerträgerabgabe, dem Kabelglo-balvertrag und dem hierzu erforderlichen Verteilungsplan für die Ausschüttung des Anteils der Sender sowie der Abgabepflicht auf neue digitale Speichermedien.

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gemäß § 54 UrhG haben im Geschäftsjahr 2009 EUR 2.542.755,77 betragen.

Aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe Ausland erzielte die VFF Erträge in Höhe von EUR 4.780.185,97.

Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF auf der Grundlage des neuen Kabelglobalvertrags für den Zeitraum 2007 bis 2009 von den Kabelnetzbetreibern Erlöse in Höhe von EUR 47.187.690,91 sowie im Rahmen der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) für die Kabelweiterleitung in Hotels Erlöse in Höhe von EUR 203.779,29.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betragen EUR 20.451,68.

Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 107.934,49.

Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 48.572,72. Aufgrund des Vertrages mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz erzielte die VFF Einnahmen in Höhe von EUR 7.500,00.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 44.671,36.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind Gesamterträge in Höhe von EUR 57.191.389,18 sowie ein Gesamtaufwand in Höhe von EUR 934.249,11 ausgewiesen. Der Gesamtaufwand beträgt 1,63 % der Gesamterträge. 

Verwaltung

Die Verwaltungsaufwendungen der VFF haben im Berichtsjahr EUR 901.960,11 betragen. Das sind 1,64 % der gesamten Verwertungserlöse von EUR 54.936.042,19. Rund die Hälfte der Verwaltungsaufwendungen entfiel auf Inkassoprovisionen (EUR 294.706,51) und Ausschüttungskosten (EUR 161.188,59). 

Investitionen

Im Berichtsjahr erfolgten Zugänge weder im immateriellen Anlagevermögen, noch im Sachanlagevermögen. 

Sozial-/Förderfonds

Zum 31. Dezember 2009 ist für den Sozialfonds ein Betrag in Höhe von EUR 593.892,28 und für den Förderfonds ein Betrag in Höhe von EUR 1.682.914,05 zurückgestellt.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2009 weitgehend konstant. An mehrere Be-dürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 28.487,80 geleistet werden. Der Beirat hat in Fortsetzung der bisherigen Praxis der Stipendienver-gabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen durch den Förderfonds, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 19.800,00 für insgesamt drei Stipendien aus den Mitteln des Förderfonds zur Ver-fügung zu stellen.

Im Jahr 2009 konnten an 18 Studenten der Hochschulen aus Köln, Berlin, Ludwigsburg und München das VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr vergeben werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnte damit die Anzahl der Stipendien erneut erhöht werden und zwar um 6 %. Für die weitere Ausschreibung der Förderung ab dem Wintersemester 2009/10 sind 46 Bewerbungen eingegangen, über die im Juni 2010 ent-schieden wird.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 25.564,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 15.000,00 unterstützt werden.

Zum 15. Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Der VFF Young Talent Award ist nach wie vor die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals. Das Studentenfilmfestival Sehsüchte in Potsdam wurde erneut mit EUR 8.500,00 unterstützt.

Zum 14. Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte VFF TV Movie Award, der zum Andenken an den im Jahr 2008 verstorbenen langjährigen Geschäftsführer der VFF umbenannt wurde in „Bernd Burgemeister Filmpreis“. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2009 war „Der Verlorene Sohn“, Produzent: Oliver Berben, Moovie the art of entertainment GmbH.

Des Weiteren erhielt die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste einen Betrag in Höhe von EUR 7.500,00. Die Hamburg Media School wurde mit einem Betrag von EUR 20.000,00 im Rahmen der Privat Public Partnership unterstützt. Dieser Betrag wird ab 2010 auf EUR 50.000,00 erhöht.

Zum siebten Mal wurde von der VFF im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market den „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Die VFF stellt hierbei für drei Projekte ein Stipendium und einen Entwicklungsbeitrag von EUR 3.000,00 pro Projekt sowie einen weiteren Beitrag von bis zu EUR 15.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale. Beim Empfang der Deutschen Filmhochschulen auf der Berlinale unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Kultur und Medien ist die VFF Hauptsponsor.

Erfolgreich etabliert hat sich das VFF Business Angel Programm, mit dem junge Pro-duktionsfirmen neben finanzieller Unterstützung auch einen Business Angel zur Seite gestellt erhalten. Ziel der Initiative ist es, in der Anfangsphase eines Projekts die not-wendige Unterstützung zu geben. Derzeit werden vier Firmen im Rahmen des Programms betreut.

Das Dokumentarfilmfestival Non Fiktionale in Bad Aibling wurde mit EUR 5.000,00 ge-fördert, das Dok-Festival München mit EUR 7.000,00. Das internationale Kurzfilmfest „Wie im Leben“ wurde mit EUR 20.000,00 unterstützt, die Initiative des internationalen Kurzfilmfest Hamburg „Talent trifft Produzent“ mit EUR 2.000,00.

Die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen wird für den Aufbau des Bestandes von hervorragenden Sendungen der deutschen Programmgeschichte mit EUR 15.000,00 unterstützt

Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausge-geben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2009 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 531.031,39. 

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen zum 31. Dezember 2009 beträgt 1.749 nach 1.680 im Vorjahr.

Im Jahr 2009 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.

In der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2009 wurde der Jahresabschluss 2008 festgestellt, dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.

Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wird laufend aktualisiert. Die VFF ist auch unter der weiteren Domain www.vffvg.de zu erreichen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 wurden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Offenlegung erfolgt nur im elektronischen Bundesanzeiger. 

Risiken

Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschafts-unternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.

Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren. Eine Belastung der VFF durch die Finanzkrise hat sich nicht ergeben. 

Ausblick 2010

Die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung im Bereich der Auftragsproduktion für die Jahre 2007 und 2008 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre wird eine Hauptaufgabe darstellen.

Nach Inkrafttreten des II. Korbes der Urheberrechtsreform zum 1. Januar 2008 kommt es für die künftige Einnahmenentwicklung der VFF nach wie vor darauf an, ob und in welcher Höhe im Jahr 2010 Vereinbarungen mit der abgabepflichtigen Industrie erzielt werden können. Der Ausgang der zahlreichen anhängigen Schiedsstellenverfahren muss ebenfalls abgewartet werden muss.

Aufgrund der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen sowie der Struktur des Anlagever-mögens der VFF wird im Geschäftsjahr 2010 mit einer in diesem Bereich stabilen Ein-nahmeentwicklung zu rechnen sein. Der nach wie vor offene Ausgang der Schieds-stellenverfahren im Bereich der Leerträger- und Gerätevergütung kann sich auf die Ge-samtertragsentwicklung im Geschäftsjahr 2010 jedoch nachhaltig auswirken, sofern es nicht gelingt, die Verfahren zum Abschluss zu bringen.

München, den 10. Mai 2010

Prof. Dr. Johannes Kreile
- Geschäftsführer - 

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