Leitlinien der allgemeinen Anlagepolitik und des Riskomanagement der VFF in der Fassung vom 27.06.2017
Unter Berücksichtigung von § 25 VGG hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der Anlagen der VFF gelten folgende Grundsätze:
- Vorrangiges Ziel ist die Anlagesicherheit für die der VFF zufließenden Gelder. Die VFF kann dabei neben den in § 1807 Abs. 1 BGB genannten Anlageformen auch andere Anlageformen unter Beachtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gemäß § 1811 Satz 2 BGB wählen.
- Zur Vermeidung kumulativer Anhäufung von Anlagerisiken ist die Geschäftsführung gehalten, eingehende Erlöse auf mehrere Banken zu verteilen.
- Es soll vermieden werden, über einen längeren Zeitraum höhere Beträge auf laufenden Girokonten zu parken, um so auch das Haftungsrisiko im Hinblick auf die Einlagensicherung von EUR 100.000,00 zu minimieren.
- Im Interesse der Rentabilität und Sicherheit sollen sogenannte mündelsichere Wertpapiere in gestaffelten Laufzeiten angeschafft werden, wobei die Regelungen zur Ausschüttung gemäß Verteilungsplan der VFF beachtet werden müssen.
- Festgeldanlagen und Geldmarktkonten sollen zur Überbrückung der Anlage hoher Geldbeträge genutzt werden, sie sollen aber nicht der Standard für die Anlage sein.
- Die Bankverbindungen UniCredit AG, Donner & Reuschel sowie Fürst Fugger Privatbank sind Stammbanken der VFF. Die Geschäftsführung ist berechtigt, im Interesse einer Risikostreuung auch andere Banken bei dem Portfolio einzuschalten, sofern diese die Voraussetzung des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB gewährleisten.
- Das Risikomanagement erfolgt durch laufende Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat.
© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024