Förder- und Sozialfonds
  • VFF
  • Förder- und Sozialfonds

Förder- und Sozialfonds


Nach § 22 VGG soll eine Verwertungsgesellschaft kulturell bedeutende Werke und Leistungen fördern sowie Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für ihre Berechtigten unterhalten. Zu diesem Zweck setzt die VFF 4 % ihrer Einnahmen für den Förderfonds ein sowie 1 % ihrer Einnahmen für einen Sozialfonds ein.

Richtlinien regeln die Verwendung der Mittel des Förder- sowie Sozialfonds und wurde vom Beirat der VFF gemäß § 3 des Verteilungsplans für das Aufkommen aus der Geräte-/Speichermedienabgabe sowie des Verteilungsplans über die Kabelweitersenderechte erlassen."

© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

Add your Content here

Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem. Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu.